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Auktion abgebrochen, manche spekulieren wohl auf so etwas.

Guten Abend,

es werden ja oft Auktionen im Handybereich abgebrochen.

Einem Kollegen ist jetzt folgendes passiert.

Er hatte ein Iphone eingestellt, es waren 100 Euro geboten.

Hört sich jetzt unglaubwürdig an, aber es ist hingefallen. Display kaputt, Auktion abgebrochen.

Der Höchstbietende macht jetzt Druck.

Er akzeptiert den Abbruch nicht,

er verlangt das Handy zu dem Preis, den er geboten hat, oder Schadenersatz.

Das will er, wenn kein Schadenersatz gezahlt wird, per Rechtsanwalt einklagen.

Ich habe in den letzen Tagen auf einige Handys geboten, auch bei mir wurden Auktionen abgebrochen.

Schulter gezuckt, weitergesucht.

Der Bieter von meinem Kollegen hat sich das wohl zum Hobby gemacht.

er hat in den letzten 30 Tagen auf ca 500 Handys geboten.

Muß mein Kollege zahlen oder kann er sich da wehren ?

Ist es kein Betrugsversuch wenn ich auf über 200 Handys biete und auf einen Abbruch hoffe ?

 

PS.:Kollege kann hier nicht ftagen, da 0 Bewertunge

 

 

 

 

 

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geht natürlich auch so wie es mir grade passiert ist.

ich hatte mein IPHONE eingestellt und einer hat nen euro geboten.

ich habe das Handy wieder raus genommen weil ich dachte ich krieg hier bei Ebay nicht das Geld was ich wollte.

Jetzt hat der Bieter mich angeschrieben der im übrigen gerade ein neues Profil bei Ebay hat und mich gefragt weshalb ich das Angebot beendet hätte?

Ich sagte dumm wie ich war ganz ehrlich den oben anegebenen Grund.

Er meinte dann das sei nicht rechtens er hätte ein Anrecht auf den Artikel,biete mir aber an ich solle 50 Euro an ihn zahlen und er sehe von einer Klage ab.Ich habe nachgeforscht und auch mit meiner Anwältin gesprochen das der Typ recht hat.Hätt ich jetzt gesagt der Artikel wäre kaputt gegangen wärs in Ordnung gewesen.Da ich keine Lust auf einen aussichtslosen Rechtsstreit hatte habe ich ihm angeboten ,ich zahle ihm 25 Euro und der Fall ist erledigt.

Er gibt mir seine Bankdaten und da wurde ich stutzig:Kein richtiger Name ,zwar kontonr. und so und hat mich dann auf eine Kundennummer hingewiesen die ich angeben soll.Für mich heisst das wenn derjenige auch im Recht ist das da System dahintersteckt und eine Firma die sich wahrscheinlich mit zig Namen anmeldet und überall einen Euro bietet und wenn derjenige das angebot abbricht dann von der Firma als Privatperson maskiert die Leute abzockt.Also gleich Vergleich und wenn nicht dann sofort mit Klage droht!Ich habe ja dann bezahlt,aber ich lasse das nicht auf mir sitzen und werde nachforschen und wenn ich eine Detektei beauftragen muss.Ich meine wer droht denn gleich mit Klageund wenn jetzt das Profil dann die Tage nicht mehr existiert habe ich den Beweis.So weiss zwar nicht ob dir das jetzt weiter hilft aber so kann es auch gehen.

In jedem Fall hast du anrecht auf die abgebrochene Aktion wenn kein triftiger Grund vorliegt!

lg Wolf

und sollte er fahrlässig gehandelt haben, kannst du es natürlich einfordern

Bei Diebstahl liegt Höhere Gewalt vor und die wirkt schuldbefreiend. Sie muß aber bewiesen werden (z.B. Polizeianzeige) und auch nicht fahrlässig ermöglicht worden sein (Handy liegt im geparkten offenen Cabrio).

etienne_jordan
Auf Erkundungstour

 

Komisch...

 

Bei mir liegen die Artikel die ich einstelle immer sicher im Schrank, denn ab dem ersten Gebot gehört mir der Artikel nicht mehr. Das tragische an der Sache ist eigentlich, daß leider nur unbedarfte Verkäufer von den Abbruchjägern abgezockt werden. Ein Profi weiß wie man eine Auktion ohne Nebenwirkungen abbricht 😉

 

Aber wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und der Höchstbietende zum Abbruchzeitpunkt wird zu 99,9 % vor Gericht Recht bekommen.

 

das display vom iphone ist kaputt gegangen? lachhaft, da kannst du mit eunem auto rueberfahren und nichts, also fast nichts passiert. das glaubt dir ja kein mensch, aehm deinem freund natuerlich.

ein Richter müßte feststellen, das der User ausschließlich auf sowas aus war

die Chancen sind dennoch schlecht, denn wenn so einer den normalen Zuschlag erhält, zahlt er ja auch

 

das du die Schulter zuckst und weiter suchst, ist allein deine Sache, bestärkt Vk aber darin, so weiter zu machen

 

das das Teil kaputt ist.......

ne, dazu muß keiner mehr was sagen, das hätte dein Kumpel umgehend belegen müssen, Bilder z.B.,

Tage später ist der Drops gelutscht

"Hört sich jetzt unglaubwürdig an, aber es ist hingefallen. Display kaputt, Auktion abgebrochen."

 

Ein defektes Diplay kann repariert werden und berechtigt nicht zum Abbruch.

 

 

"Er akzeptiert den Abbruch nicht,

er verlangt das Handy zu dem Preis, den er geboten hat, oder Schadenersatz"

 

Das ist des Bieters Recht!

 

 

"Ist es kein Betrugsversuch wenn ich auf über 200 Handys biete und auf einen Abbruch hoffe ?"

 

Wo ist da der Betrug?

 

Wenn ein Artikel beboten ist, dann passt man darauf um so mehr auf, da der Artikel mit dem Gebot verkauft ist.

Was ist daran so falsch, wenn ein Bieter auf sein Recht pocht?

 

 

selbst wenn er es beweisen kann, das es kaputt ist, darf er nicht abbrechen. nach dem ersten gebot gehört ihn der artikel nichtmehr.

 

Nicht zu fassen, was hier manchmal für ein Unsinn abgelassen wird. :_|

 

Anonymous
Nicht anwendbar

MIR hatte gestern jemand geschrieben - da war ICH Höchstbieter - ihm sei das Handy gestohlen worden.

WAS kann ICH da machen ?

 

Na, das Gleiche, was der Höchstbieter gerade bei Deinem Freund macht:
Das Ding einfordern. 😉

MIR hatte gestern jemand geschrieben - da war ICH Höchstbieter - ihm sei das Handy gestohlen worden.

WAS kann ICH da machen ?

 

Anonymous
Nicht anwendbar

So sieht's aus.

Er müsste nicht nur beweisen, dass es defekt ist, er müsste beweisen, dass es von ihm unverschuldet (!!!) beschädigt wurde.

Kann er das? ?:|

selbst wenn er es beweisen kann, das es kaputt ist, darf er nicht abbrechen. nach dem ersten gebot gehört ihn der artikel nichtmehr. er ist durch sein verschulden kaputt gegangen, und nun hat er dafür zu sorgen, das sein käufer ein handy, nach der beschreibung von ebay bekommt.

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Das haben wir alle gesehen. :^O

Und das Fazit war, vor dem Abbrechen von Auktionen genau zu überlegen, was man da tut...;-)

das war jetzt aber mal Thema im Fernsehen,

Akte2013, oder so was.

Da wurde das Thema behandelt,

die nannten das Auktionsjäger,

da hatte jemand auf enorm viele Handys geboten.

hat das jemand gesehen ?

mir fehlt da leider der Schluss,

ich bin da eingenickt .X-(

Anonymous
Nicht anwendbar

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

 

Hieraus ist das interessant, Hervorhebungen von mir:

 

Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl, s. BGH, Urt. v. 8.6.2011, Az.: VIII ZR 305/10).  Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12)

Kein Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots liegt vor, wenn Sie den Artikel während der Angebotsdauer anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben (siehe dazu AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11). Ebenso liegt kein Grund zur vorzeitigen Beendigung vor, wenn sie es sich anders überlegt haben und den Artikel nun doch nicht mehr verkaufen möchten (siehe dazu AG Paderborn, Urt. v. 6.12.2012).

Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.

 

Wenn Dein Freund das beweisen (!!!) kann, ist er raus, wenn nicht...;-)

Hört sich wirklich unglaubwürdig an.B-)

Dann hat er ja einen Beweis ,den er vorzeigen kann.]:)

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