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Auktion nicht gelöscht und daher unbeabsichtigt Artikel verkauft der nicht mehr in meinem Besitz ist

Hallo

ich hatte ein Handy bei eBay-Kleianzeigen eingestellt, nachdem es dort auf kein Interesse gestoßen ist,

habe ich eine Auktion, hier auf ebay vorbereitet (sollte zu einem späteren Zeitpunkt automatisch starten)

Zwischenzeitlich hat sich dann aber doch ein Käufer über eBay-Kleianzeigen gefunden, 

Leider habe ich aber vergessen die geplante Auktion hier auf eBay zu löschen,

so das diese automatisch begonnen wurde.

 

Bereits nach 12 Minuten(!) hat ein Bieter per Sofortkauf den Zuschlag für das Handy erhalten.

Diese Info habe ich nur 1(!) Stunde später erhalten (als ich Abend nach Hause gekommen bin) und SOFORT den Käufer Informiert, mich mehrfach entschuldigt und gebeten die Transaktion abzubrechen.

 

 

Der Käufer weigert sich aber, hat den Antrag abgelehnt

und hat im Gegenzug die Zahlung per PayPal veranlasst

(wohlgemerkt NACHDEM ich ihm mitgeteilt hatte,

das ich den Fehler gemacht habe zu Vergessen die geplante Anzeige zu löschen

und das das Handy nicht mehr in meinem Besitz ist)

Selbstverständlich hab ich sofort die Rückzahlung veranlasst

und mich noch mals entschuldigt

 

Trotzdem verlangt der Käufer weiterhin die Rausgaben des Gerätes

(das sich gar nicht mehr in meinem besitz befindet)

und kündigt an eventuell rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten

Auf mein Angebot in der Angelegenheit zu telefonieren ist er nicht eingegangen

 

 

 

Meine Frage nun.
wie soll ich mich verhalten ? 

Wie gesagt, ich habe mich entschuldigt und erklärt

Und besteht die Möglichkeit die Verausprovison von 35€

trotz abgelehnten Transaktionsabbruch erstattet zu bekommen?

 

 

PS: was mich wundert das das für den Sofort-Kaufpreis noch jede Menge andere und gleichwertige Handy von anderen Anbietern gibt.

Außerdem habe ich bei über 1300 positiven Bewertungen nicht eine Negative

(schon gar keine, aus der hervorgehen würde, das ich Käufe platzen lassen würde

Im Gegenteil, oft wird meine Zuverlässigkeit und der schnelle Versand gelobt

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Antworten (3)

Antworten (3)

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

 

Die eBay-Regeln sehen zwei Arten von berechtigten Gründen für eine vorzeitige Beendung eines Angebots vor.

Irrtümer beim Einstellen des Artikels

In Betracht kommt:

  • Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
  • Inhaltsirrtum: Sie wollten ein Angebot überhaupt nicht abgeben, z.B. haben Sie aus Versehen einen Artikel bei eBay eingestellt, den Sie bereits vorher verkauft hatten.
  • Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen Nachdruck und keinen echten van Gogh.

 

 

 

Hi,

 

Du bist ja mal putzig.

Der Käufer hat natürlich ein Recht auf SEINEN Artikel, also besorg schon mal Ersatz.

Die anfallenden Mehrkosten ( falls welche entstehen ) übernimmst DU.

Da Du ja sagst, es gibt viele weitere gleiche Angebote, dürfte es Dir ja nicht schwerfallen, einen adäquaten Ersatz zu beschaffen.

 

Hier werden rechtsverbindliche Kaufverträge geschlossen, hier ist kein Spielplatz.

 

Und da der Artikel erfolgreich verkauft wurde, ist es ja auch logisch, dass die Verkaufsprovision zu Recht anfällt und von Dir bezahlt werden muss. Die bekommst Du nicht zurück.

 

Schreib dem Käufer umgehend dass die Rückzahlung ein versehen war und Du natürlich schnellstmöglich SEIN Handy liefern wirst.

Ansonsten geht der Käufer evtl. zum Anwalt und DIESE Kosten darfst Du dann auch noch übernehmen.

 

Ich kann mir echt NICHT vorstellen, wie däm..ch man sein muss, um ein Handy in diesem Wert bei ebay einzustellen und es dann zu "vergessen" .... sorry. Klingt für mich wenig glaubhaft.

 

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hi,

 

ich würde mal versuchen, ihm einen 50er als Schadenersatz als Lösung für Deinen Fehler anzubieten. Damit würde sich der K ja auch rechtlichen Akt sparen.

 

Die ebay-Prov wirst Du bei dieser Sachlage nicht zurückerhalten, könntest Du aber ggf. nach Klärung mit Deinem K mal versuchen, auf Kulanz bei ebay anzufragen. Würde ich aber auf jeden Fall schriftlich, nicht telefonisch machen http://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ContactUs&wftype=2004&rcode=GS%25N96003&subject=Impressum%20...

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