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Auktion nicht gelöscht und daher unbeabsichtigt Artikel verkauft der nicht mehr in meinem Besitz ist

Hallo

ich hatte ein Handy bei eBay-Kleianzeigen eingestellt, nachdem es dort auf kein Interesse gestoßen ist,

habe ich eine Auktion, hier auf ebay vorbereitet (sollte zu einem späteren Zeitpunkt automatisch starten)

Zwischenzeitlich hat sich dann aber doch ein Käufer über eBay-Kleianzeigen gefunden, 

Leider habe ich aber vergessen die geplante Auktion hier auf eBay zu löschen,

so das diese automatisch begonnen wurde.

 

Bereits nach 12 Minuten(!) hat ein Bieter per Sofortkauf den Zuschlag für das Handy erhalten.

Diese Info habe ich nur 1(!) Stunde später erhalten (als ich Abend nach Hause gekommen bin) und SOFORT den Käufer Informiert, mich mehrfach entschuldigt und gebeten die Transaktion abzubrechen.

 

 

Der Käufer weigert sich aber, hat den Antrag abgelehnt

und hat im Gegenzug die Zahlung per PayPal veranlasst

(wohlgemerkt NACHDEM ich ihm mitgeteilt hatte,

das ich den Fehler gemacht habe zu Vergessen die geplante Anzeige zu löschen

und das das Handy nicht mehr in meinem Besitz ist)

Selbstverständlich hab ich sofort die Rückzahlung veranlasst

und mich noch mals entschuldigt

 

Trotzdem verlangt der Käufer weiterhin die Rausgaben des Gerätes

(das sich gar nicht mehr in meinem besitz befindet)

und kündigt an eventuell rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten

Auf mein Angebot in der Angelegenheit zu telefonieren ist er nicht eingegangen

 

 

 

Meine Frage nun.
wie soll ich mich verhalten ? 

Wie gesagt, ich habe mich entschuldigt und erklärt

Und besteht die Möglichkeit die Verausprovison von 35€

trotz abgelehnten Transaktionsabbruch erstattet zu bekommen?

 

 

PS: was mich wundert das das für den Sofort-Kaufpreis noch jede Menge andere und gleichwertige Handy von anderen Anbietern gibt.

Außerdem habe ich bei über 1300 positiven Bewertungen nicht eine Negative

(schon gar keine, aus der hervorgehen würde, das ich Käufe platzen lassen würde

Im Gegenteil, oft wird meine Zuverlässigkeit und der schnelle Versand gelobt

Gesamtes Thema betrachten

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

 

Die eBay-Regeln sehen zwei Arten von berechtigten Gründen für eine vorzeitige Beendung eines Angebots vor.

Irrtümer beim Einstellen des Artikels

In Betracht kommt:

  • Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
  • Inhaltsirrtum: Sie wollten ein Angebot überhaupt nicht abgeben, z.B. haben Sie aus Versehen einen Artikel bei eBay eingestellt, den Sie bereits vorher verkauft hatten.
  • Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen Nachdruck und keinen echten van Gogh.

 

 

 

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