18-07-2014 01:19
Hallo
ich hatte ein Handy bei eBay-Kleianzeigen eingestellt, nachdem es dort auf kein Interesse gestoßen ist,
habe ich eine Auktion, hier auf ebay vorbereitet (sollte zu einem späteren Zeitpunkt automatisch starten)
Zwischenzeitlich hat sich dann aber doch ein Käufer über eBay-Kleianzeigen gefunden,
Leider habe ich aber vergessen die geplante Auktion hier auf eBay zu löschen,
so das diese automatisch begonnen wurde.
Bereits nach 12 Minuten(!) hat ein Bieter per Sofortkauf den Zuschlag für das Handy erhalten.
Diese Info habe ich nur 1(!) Stunde später erhalten (als ich Abend nach Hause gekommen bin) und SOFORT den Käufer Informiert, mich mehrfach entschuldigt und gebeten die Transaktion abzubrechen.
Der Käufer weigert sich aber, hat den Antrag abgelehnt
und hat im Gegenzug die Zahlung per PayPal veranlasst
(wohlgemerkt NACHDEM ich ihm mitgeteilt hatte,
das ich den Fehler gemacht habe zu Vergessen die geplante Anzeige zu löschen
und das das Handy nicht mehr in meinem Besitz ist)
Selbstverständlich hab ich sofort die Rückzahlung veranlasst
und mich noch mals entschuldigt
Trotzdem verlangt der Käufer weiterhin die Rausgaben des Gerätes
(das sich gar nicht mehr in meinem besitz befindet)
und kündigt an eventuell rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten
Auf mein Angebot in der Angelegenheit zu telefonieren ist er nicht eingegangen
Meine Frage nun. wie soll ich mich verhalten ?
Wie gesagt, ich habe mich entschuldigt und erklärt
Und besteht die Möglichkeit die Verausprovison von 35€
trotz abgelehnten Transaktionsabbruch erstattet zu bekommen?
PS: was mich wundert das das für den Sofort-Kaufpreis noch jede Menge andere und gleichwertige Handy von anderen Anbietern gibt.
Außerdem habe ich bei über 1300 positiven Bewertungen nicht eine Negative
(schon gar keine, aus der hervorgehen würde, das ich Käufe platzen lassen würde
Im Gegenteil, oft wird meine Zuverlässigkeit und der schnelle Versand gelobt
Hi,
ich würde mal versuchen, ihm einen 50er als Schadenersatz als Lösung für Deinen Fehler anzubieten. Damit würde sich der K ja auch rechtlichen Akt sparen.
Die ebay-Prov wirst Du bei dieser Sachlage nicht zurückerhalten, könntest Du aber ggf. nach Klärung mit Deinem K mal versuchen, auf Kulanz bei ebay anzufragen. Würde ich aber auf jeden Fall schriftlich, nicht telefonisch machen http://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ContactUs&wftype=2004&rcode=GS%25N96003&subject=Impressum%20...