20-05-2013 17:08
Hallo, ich habe letztens einen Motorroller als Auktion eingestellt. Allerdings habe ich dann vor Auktionsende doch über eine Kleinanzeige an anderer Stelle verkauft.
Damit ich den Rolle nicht "zweimal" verkaufe, habe ich dann einen Freund gebeten ein astronomisches Gebot abzugeben, so dass niemand anderes den Roller ersteigern kann.
Dabei habe ich nicht bedacht, dass die Ebay-Kosten sich mit dem Verkaufspreis ändern. Jetzt will Ebay über 30 Euro Provision, und ich frage mich, ob sich das wohl irgendwie aussetzen lässt, weil die Auktion ja eigentlich auch gar nicht zum Verkauf geführt hat.
Jetzt habe ich gelernt, dass man wohl Auktionen auch vorzeitig beenden kann in solchen fällen, was ich leider nicht wusste wie es geht.
Klar, die Einstellungsgebühren fallen in jedem Fall an, aber die "Provision" wäre irgendwie echt unangebracht finde ich.
Grüße
Tja, wenn man nur einen Artikel hat, sollte man den nicht gleichzeitg auf diversen Plattformen zum Verkauf anbieten.
Du hast bei einem bei eBay eingestellten Artikel mit dem ersten Gebot einen rechtgültigen, für Dich verpflichtenden Kaufvertrag.
Aus der Nummer käme man nur raus, wenn man eine Auktion mit der kostenpflichtigen Option "verdeckter Mindestpreis" laufen lässt, solange der Mindestpreis nicht erreicht wurde, kann man die Auktion problemlos beenden....
Du hast einen Fehler gemacht, den darfst Du auch bezahlen :^O
Aber immer noch besser, als jetzt zwei Kaufvertrage an der Backe zu haben, und sich eventuell Schadensersatzpflichtig zu machen 😉