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Aus versehen 1 Euro Sofortkauf eingestellt

Hallo zusammen.

Ich habe aus versehen einen Artikel (Wert ca. 80 Euro) anstatt als Auktion für 1 Euro Sofortkauf eingestellt.

Ich habe umgehend dem Käufer, der den Artikel bereits nach wenigen Minuten gekauft hatte wiedersprochen, dass es ein Versehen von mir war den Artikel als Sofortkauf einzustellen. Mit dem Hinweis auf § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums.

Jetzt möchte der Käufer den Vertrag auflösen - verlangt aber 25 Euro als Entschädigung.

Kann er das Geld verlangen oder sollte ich es darauf ankommen lassen und den Rechtsweg bestreiten?

MfG

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wendec
Auf Erkundungstour

>Da mit Angebot und Kauf ein Kaufvertrag zustandegekommen ist (§ 10 Abs. 1 der eBay-AGB), muss der Irrtum des Verkäufers nachgewiesen werden. Ich vermute einmal, dass hier, wenn keine Einigung erzielt werden kann nur noch ein Rechtsbeistand helfen kann. http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.htmlmfg Laura (PayPal)

 

Sorry "Laura", aber das ist doch mal wieder typisch Ebay!

 

Ob und wie Verträge zustandekommen (oder auch nicht), entscheidet immernoch das Gesetz und nicht Ebay. Und PayPal schon gar nicht!!

 

Die Ebay-AGB behandeln die Art und Weise des Vertragsabschlusses, nicht deren Gültigkeit. Und falls PayPal wieder mal widerrechtlich Gelder einbehält, hilft auch keine irgendwie geartete Klausel in den AGBs

 

Selbstverständlich gibt es den §119 und der ist in vielen solchen Fällen anwendbar. Natürlich ist es so, daß der Anbieter den Irrtum nachweisen muß, gegebenenfalls muß er einen Anwalt bemühen (und nicht der Käufer).

 

Aber warum macht Ebay es den Mitgleidern so einfach?  Offensichtlich ist das hier nicht er einzige Fall eines 1-Euro-Softrtkaufs. Wie auch die anderen Beiträge bestätigen.

 

Wie wäre es, wenn Ebay eine automatische Warnung einbaut beim Versuch, einen Artikel zu, sagen wir mal weniger als 5-10 Euro (je nach Kategorie) einzustellen?

Das Einstellen sollte natürlich möglich sein, aber man sieht dann einen rot-gelben Hinweistext und muß nochmal klicken.

 

Müßig, darauf hinzuweisen, daß diese Maßnahme, so sie denn realisiert wäre, den §119 nicht ausschließt. Aber die Zahl der Streitfälle reduzieren kann.

 

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