31-12-2013 20:56
Hallo Gemeinde, wenn ein Auto über Ebay verkauft wurde, macht man doch, wenn das Fahrzeug abgeholt wird, einen schriftlichen Kaufvertrag. Der hebt aber nicht automatisch den Kaufvertrag auf, den man über Ebay geschlossen hat. Ist es rechtlich ok, den dann im Kaufvertrag für nichtig zu erklären, oder geht das nicht?
Verstehe ich nicht - Du hast bereits einen bindenden Kaufvertrag - den kannst Du gerne nochmal gesondert schriftlich niederlegen.
Eine rechtliche Beratung darf Dir hier keiner geben ![]()
> weil man im Nachhinein als Käufer immer was finden kann. Und glaub mir, ich finde bei jedem Auto einen Mangel, der nicht beschrieben war 😉
Dann greift doch das hier, egal ob KFZ oder ein anderer Artikel
http://gronemjn.kilu.de/forenhilfe/faq8.htm