18-10-2016 08:32
@badunddusche schrieb:
Hallo jemand hat von mir ein Auto ungesehen ersteigert. Als er dann da war hat er nach Mängeln gesucht und auch welche gefunden uns ist dann ohne Auto wieder gefahren. Ich bin der Meinung das er das Auto nehmen muss da er mit dem bieten einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.
Und ich bin der Meinung, dass ALLE Mängel in der Artikelbeschreibung angegeben sein müssen.
Hat der Käufer Mängel gefunden, die Du nicht angegeben hast, ist es selbstverständlich sein gutes Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten!