Auto ungesehen ersteigert

Hallo jemand hat von mir ein Auto ungesehen ersteigert. Als er dann da war hat er nach Mängeln gesucht und auch welche gefunden uns ist dann ohne Auto wieder gefahren. Ich bin der Meinung das er das Auto nehmen muss da er mit dem bieten einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.

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 Negative Bewertung Fahrzeug mit erheblichen Schäden, verunfallt Feuchtigkeit inklusive Schimmel!

 

ist da auch nur im Ansatz was dran, solltest du dich freuen, das er ihn nicht wollte

die Beseitigung der Mängel, auf deine Kosten, hätte den Kaufpreis wahrlich deutlich übertroffen


@badunddusche schrieb:
Hallo jemand hat von mir ein Auto ungesehen ersteigert. Als er dann da war hat er nach Mängeln gesucht und auch welche gefunden uns ist dann ohne Auto wieder gefahren. Ich bin der Meinung das er das Auto nehmen muss da er mit dem bieten einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.

@badunddusche

 

Und ich bin der Meinung, dass ALLE Mängel in der Artikelbeschreibung angegeben sein müssen.

 

Hat der Käufer Mängel gefunden, die Du nicht angegeben hast, ist es selbstverständlich sein gutes Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten!

 

 

Hi @badunddusche,

 

dein K hat einen Kaufvertrag über ein Auto, das so viele Mängel hat, wie du in der Beschreibung angegeben hast.

Konntest du dieses liefern?

 

Offensichtlich nicht, wenn vor Ort noch weitere aufgetaucht sind. Damit musste er das Auto nicht nehmen.

Oder willst du die Mängel beheben lassen? Dann solltest du das dem K sofort mitteilen - machst du aber vermutlich eh nicht ...

 

Leite einen Kaufabbruch ein und stell' das Auto wieder ein. Dieses Mal kannst du dann ja alle Mängel angeben.

 

Wenn dir eine Vorabbesichtigung so wichtig ist, dann nimm sie als Bedingung mit in den Text auf. Aber wundere dich bitte nicht, wenn dann weniger Gebote kommen ...

 

Als kleine Erinnerung § 3 Abs. 5 der Ebay-AGB:

Verkäufer müssen die eBay-Grundsätze zum Einstellen von Artikeln beachten, ihre Artikel in die passende Kategorie einstellen und mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Es müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen vollständig informiert werden.

 

Nachzulesen hier.

Auto(ver)kauf per Auktion ist immer schwierig. Man übt automatisch Zeitdruck aus was den Verkaufspreis verringern dürfte da die Kaufinteressenten das Fahrzeug kaum zeitnah besichtigen können. Ausserdem sind in dem Segment außerordentlich viele Spassbieter und Abbruchjäger am Werk und die Verkaufsprovision ist mit mindestens 19€ auch recht happig. Auktion kommt für mich nur in Frage wenn ich ein Fahrzeug zeitnah loswerden muss (aber gerade wegen der Spassbieter gibt es da auch keine Garantie), ansonsten würde ich mobile.de nutzen (hängt auch mit ebay zusammen). Das ich das Fahrzeug so genau beschreibe wie ich es selbst als Kaufinteressentin beschrieben haben möchte versteht sich von selbst. Wenn ich mir bekannte Mängel nicht angebe (egal ob absichtlich oder versehentlich) brauche ich mich nicht zu wundern wenn der Höchstbietende vom Vertrag zurücktritt und mir die Anfahrtskosten für den durch mein Verschulden geplatzten Abholtermin in Rechnung stellt.

 

Gruß

Hi,

 

ich wäre auch wieder ohne Auto abgehauen mit dem Hinweis auf meine Adresse. Dort hättest du das Auto innerhalb von 14 Tagen im beschriebenen Auktionszutand abliefern dürfen. Wurde ein Unfall verschwiegen bist du schadensersatzpflichtig.

 

Ich denke mal mit dem Auto stehen lassen bist du gut bedient. Kann aber auch noch Post vom Rechtsbeistand kommen.

 

Ciao MoB

"Als er dann da war hat er nach Mängeln gesucht und auch welche gefunden uns ist dann ohne Auto wieder gefahren. "

 

Ja.. ist die Aussage des Käufers denn berechtigt?

Hast Du diese Mängel verschwiegen , oder hat der Käufer sie erfunden?

Erzähl mal..was ist denn nun richtig.


@badunddusche schrieb:
Hallo jemand hat von mir ein Auto ungesehen ersteigert. Als er dann da war hat er nach Mängeln gesucht und auch welche gefunden uns ist dann ohne Auto wieder gefahren. Ich bin der Meinung das er das Auto nehmen muss da er mit dem bieten einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.

@badunddusche

 

Das hast Du geschrieben: "damit er sicher Tüv bekommt muss der linke Spurstangenkopf, sowie 2 Bremsschläuche hinten erneuert werden.(Teilekosten ca 35 Euro) + Montagekosten, sonst alles OK."

 

Das hat der Käufer vorgefunden: "Fahrzeug mit erheblichen Schäden, verunfallt Feuchtigkeit inklusive Schimmel!"

 

Passt irgendwie nicht so richtig zusammen - oder?

 

Wenn der Käufer am Fahrzeug Mängel findet, die Du nicht angegeben hast, dann muss er das Fahrzeug nicht nehmen. Du hast die Pflicht, alle Mängel in der Beschreibung anzugeben. Insbesondere einen Unfallschaden hättest Du erwähnen müssen - auch wenn er bereits repariert ist.

 

Biete das Auto lieber woanders an, wo der Käufer erst Mal Kontakt aufnimmt, dann das Auto anschaut und ihr über den Preis verhandelt. Ebay ist nicht unbedingt die beste Plattform für den Auto-Verkauf.

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