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Bei komplizierter Verkausfabwicklung - Absicherung des Verkäufers

Hallo liebe Ebayer,

 

vor ein paar Tagen wurde schon von meinem Fall berichtet . Dort hatte ein Käufer versucht mit der Begründung "Irreführende Artikelbeschreibung (172226729876) vom Kauf zurückzutreten. Es  gab eine kleine Diskussionsrunde mit unterschiedlichen Meinungen ;-)Hatte sogar zweimal beim Ebay-Kundenservice angerufen zwecks Absicherung, dieser war auch meiner Aufassung das alles verständlich war und der Kaufvertrag bindend ist.Es gab im Anschluss noch regen Mailkontakt mit dem Käufer, er blieb hartnäckig  bei seiner Meinung und wollte vom Kauf zurücktreten.

 

Zusätzlich vom Tip eines lieben Ebayers habe  ich dann ganz klassisch am Freitag letzter Woche einen Fall eröffnet "keine Zahlung erhalten".  Plötzlich und völlig unerwartet hat der Käufer jetzt doch bezahlt was doch etwas Verwunderung hervorgerufen hat  (warum vorher so vehement an der Meinung festhalten und vom Kauf zurücktreten wollen?).

 

Nun meine Frage : Meine innere Stimme sagt, dass  diese ganze Aktion noch einen bitteren Beigeschmack haben wird seitens des Käufers. Es kann ja alles kommen " falscher / defekter Artikel, Karton ohne Inhalt, etc." Lohnt es sich unter Zeugen den Artikel zu verpacken, bzw. andere Möglichkeiten der Absicherung ?

 

Über ein paar Tips wäre ich dankbar. 

 

 

 

Beste Grüße

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (4)

Antworten (4)

@fischkopp_hh

 

Tja, eigentlich ist es völlig egal, was der Kundendienst meint, wenn der Käufer dein Angebot als irreführend ansieht.

 

http://www.ebay.de/itm/DAM-Quick-Retro-400-FD-ungefischt-/172226729876?nma=true&si=BMTpdCjoJDMYnRXuT...

 

Ich sehe das im Übrigen genauso.

 

Du bietest zwei Angelrollen an, ebenso in der Beschreibung und ebenso auf dem Bild. Für mein Dafürhalten durfte dein Käufer von zwei Angelrollen ausgehen. Aber das ist nur meine Meinung und tut nichts zur Sache.

 

Wie sich dein Käufer letztlich verhalten wird, kann keiner voraussagen. Was ich aber voraussagen kann ist, dass Ebay keine sachliche (!) Negativbewertung löschen wird.

Anonymous
Nicht anwendbar

@fischkopp_hh

 

von yeti_4x4 am ‎05-07-2016 09:43
Wieso Faß aufmachen trotz anderer Ratschläge (wenn, war es ein Ratschlag einer Person) Soll man sich denn alles gefallen lassen und und sich der Launer der Käufer aussetzen 😮 ? Wie ich sehe, ist der VK wohl immer der Dumme.....

P.S. Bewertungen (wenn ungerechtfertigt) kann man entfernen lassen 😉
 
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Dein Beitrag zeigt, dass Du doch sehr auf Deine Sicht der Dinge fixiert bist und  eher die dazu passenenden Antworten suchst.
So löst man aber keine Probleme.
 
Du hast Dein Angebot aus meiner Sicht ganz eindeutig falsch und damit irreführend gestaltet, auch wenn man bei genauem Lesen des Angebots versteht, dass Du beide Produkte einzeln anbieten möchtest (da Du von mehreren Käufern schreibst). Jedenfalls hast Du Dein Problem selbdst verursacht, weil Du auf dem Foto, das üblicherweise das Angebot abbildet, beide Produkte abbildest und am Anfang von Deiner Beschreibung auch von 2 Produkten schreibst. Die Kunden lesen nun mal nicht unbedingt weiter und sie müssen bei dieser Situation auch nicht erwarten, dass Du beide Produkte einzeln anbietest und der Preis auch nur für ein Produkt gilt.
 
Richtig wäre gewesen, entweder zwei Angebote zu erstellen oder ein Angebot mit einem Produkt auf dem Bild und der Angabe, dass Du zwei davon vorrätig hast und verkaufen willst. Von mir würdest Du ganz sicher die rote Karte für dieen Kauf bekommen, auch wenn Dir dies vermutlich nicht gefälltl.
 
Ich würde mich bei dem Käufer entschuldigen und anbieten, dass er vom Kauf zurücktreten kann oder Du ihm die Hälfte des Kaufpreises und eventuell zu hoher Portokosten estattest. Auch wenn Du damit teilweise nicht den gewünschten Preis erzielst, aber für seine eigenen Fehler muss man aus meiner Sicht auch einstehen. Man kann ja daraus lernen.
 
Bitte entschuldige, dass ich das so klar formuliere, aber Du willst ja unsere Meinung hören. Und machen kannst Du eh was Du willst, aber vielleicht leuchten Dir meine Argumente ja auch ein. Dann ware die Gefahr einer negativen Bewertung auch nicht mehr so groß, ich jedenfalls würde einen VK, der so handelt wie ich empfohlen habe, nicht negativ bewerten.

Hi,

 

wieso macht man sich nicht die Mühe und stellt die Artikel einzeln ein. Sind ja laut Verpackung auch 2 unterschiedliche Varianten. 400 FD und 400 F. Die ganze Beschreibung und das Photo sind schon etwas irreführend. Wie willst du sicherstellen, bei einer Mehrfachauktion alle Käufer den Artikel bekommen den sie wollen? Das Bild sollte immer den Lieferumfang wiederspiegeln. Sonst ist Ärger vorprogrammiert.

 

Meine unmaßgebliche Meinung: 2 unterschiedliche Rollen auf Bild. 2 Rollen im ersten Satz angeboten. Im letzten Satz Einschränkung auf 1 Rolle. Hat so ein gewisses "Geschmäckle".

 

Ciao MoB


@fischkopp_hh schrieb:

 

.....

 

Über ein paar Tips wäre ich dankbar. 

 

 

 

Beste Grüße


Servus @fischkopp_hh  

 

habe mal schnell Deinen "Fall" angeschaut.

Nun ja, DU hast eben doch ein Faß aufgemacht, trotz anderer Ratschläge.

Ja, Deine innere Stimme mag recht haben.

 

Trotzdem mußt Du jetzt wohl versenden(wenn bezahlt wurde).

Du kannst nicht immer irrlichtern.

 

Und mir fallen da viele Sächelchen ein, mit denen ein bösartiger K piesacken kann.

 

Spätestens bei der Bewertung.

 

 

 

 

 

 

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