Beschreibung

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo,

ich habe in meiner Artikelbeschreibung ganz genau ausgeführt, dass es sich um Pantoletten der Marke "Softwaves" handelt, auch ist dieses auf den Fotos mehr als genau zu erkennen.

In der Überschrift habe ich "Birkenstock" zum Vergleich erwähnt. Jetzt beschuldigt mich die Käuferin der Irreführung.

Ist es von ihr gerechtfertigt? Es ist wirklich eindeutig erkennbar, dass es sich um Softwaves und nicht um Birkenstock handelt.

Danke für die Rückmeldung.

 

 

Ich finde ständige solche Headlines und habe mir selbst nichts dazu gedacht. Zudem hätte die ebay die Auktion auch selbst stoppen können oder?

Wie gesagt, Beschreibung und Fotos sind aussagekräftig.

Akzeptiert Lösungen (1)

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hi!

 

Ich würde ihr Lösung nach ihrem Wunsch anbieten:

 

- Rücknahme inkl. 2x VSK ohne BlaBla

oder

- 50% Preisnachlass

 

und mich für den irreführenden Fehler entschuldigen.

 

Fertig

Antworten (6)

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Hallo

 

@Anonymous

 

 

was hat das Wort Birkenstock in der Headline zu suchen, wenn die schuhe NICHT von birkenstock sind?

 

http://www.ebay.de/itm/Softwaves-Birkenstock-Pantolette-Gr-36-/221842710426?category=62107&nma=true&si=o%252BuLgQegRAgxDEWJ%252BEtFl8hS3G4%253D&orig_cvip=true&rt=nc&_trksid=p2047675.l2557

 

DAs nennt man Keyword Spam, zudem verstösst du damit gegen die Grundsätze beim Einstellen von Artikeln !

 

Ich würde an deiner Stelle gaaanz kleine Brötchen backen und der Käuferin umgehend alle Kosten erstatten !

das pushen, solltest du auch umgehend einstellen

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=221776446251&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565

 

Gebotsrücknahmen, sind auch kein Späßchen, sondern nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt !

 

solche Verstöße gegen die Grundsätze, werden hoffentlich bald, drastisch geahndet

Das Angebot ist eine Katastrophe, wenn man sich nicht auskennt könnte man denken Softwaves ist eine Modell Linie

von Birkenstock. Ganz klar und eindeutig  Irreführung. Es hat das Wort Birkenstock nichts zu suchen oder zumindes "keine Birkenstock" (das ist auch nicht ok, aber Grenzwertig) . Spätestens in der Artikelbeschreibung  hätte man es nochmal  ausschliessen müssen, schriftlich.

 

Der Verkäufer bedient sich einer Marke hier Birkenstock  um besser zu verkaufen, die er gar nicht anbietet oder erst gar nicht auschliesst.

 

Meines  Achtens 2 x Portozahlen (hin und zurück )und Verkauf stornieren.

 

Das Porto ist das Lehrgeld. Ich würde meine Klappe halten und mich entschuldigen.

 

Käufer konnte auch auf Birkenstock bestehen....auch bei Privatverkäufe gibt es Rechte.

dein K bemängelt zurecht

du hast Keywordspamming betrieben

 

einen Markennamen mit einem anderen Produkt zu verbinden, ist natürlich nicht erlaubt

Birkenstock ist und bleibt Birkenstock, mit all seinen positiven Eigenschaften !

 

erstatte dem Käufer den Kaufpreis und die Hinversandkosten

solltest du die Treter zurück haben wollen, so hast du auch die Kosten, des sendungsverfolgten Rückversandes zu tragen

Hallo

 

Vergleiche mit anderen Marken ist nicht nur strengstens verboten, sondern fälscht auch die Suchergebnisse.

 

Smiley (zwinkernd)  Smiley (zwinkernd)  Smiley (zwinkernd)

 

 

Gruß


@Anonymous schrieb:

In der Überschrift habe ich "Birkenstock" zum Vergleich erwähnt. .

 


 

Das ist verboten !

 

Sowohl nach den eBay-Grundsätzen als auch nach dem Markenrecht.

Sprich... wenn man Pech hat, kommt noch ne Abmahnung von Birkenstock.  Smiley (überrascht)

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