14-08-2015 10:05 - bearbeitet 14-08-2015 10:10
Hallo,
ich habe in meiner Artikelbeschreibung ganz genau ausgeführt, dass es sich um Pantoletten der Marke "Softwaves" handelt, auch ist dieses auf den Fotos mehr als genau zu erkennen.
In der Überschrift habe ich "Birkenstock" zum Vergleich erwähnt. Jetzt beschuldigt mich die Käuferin der Irreführung.
Ist es von ihr gerechtfertigt? Es ist wirklich eindeutig erkennbar, dass es sich um Softwaves und nicht um Birkenstock handelt.
Danke für die Rückmeldung.
Ich finde ständige solche Headlines und habe mir selbst nichts dazu gedacht. Zudem hätte die ebay die Auktion auch selbst stoppen können oder?
Wie gesagt, Beschreibung und Fotos sind aussagekräftig.
Hi!
Ich würde ihr Lösung nach ihrem Wunsch anbieten:
- Rücknahme inkl. 2x VSK ohne BlaBla
oder
- 50% Preisnachlass
und mich für den irreführenden Fehler entschuldigen.
Fertig
Hallo
@Anonymous
was hat das Wort Birkenstock in der Headline zu suchen, wenn die schuhe NICHT von birkenstock sind?
DAs nennt man Keyword Spam, zudem verstösst du damit gegen die Grundsätze beim Einstellen von Artikeln !
Ich würde an deiner Stelle gaaanz kleine Brötchen backen und der Käuferin umgehend alle Kosten erstatten !
das pushen, solltest du auch umgehend einstellen
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=221776446251&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Gebotsrücknahmen, sind auch kein Späßchen, sondern nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt !
solche Verstöße gegen die Grundsätze, werden hoffentlich bald, drastisch geahndet
Das Angebot ist eine Katastrophe, wenn man sich nicht auskennt könnte man denken Softwaves ist eine Modell Linie
von Birkenstock. Ganz klar und eindeutig Irreführung. Es hat das Wort Birkenstock nichts zu suchen oder zumindes "keine Birkenstock" (das ist auch nicht ok, aber Grenzwertig) . Spätestens in der Artikelbeschreibung hätte man es nochmal ausschliessen müssen, schriftlich.
Der Verkäufer bedient sich einer Marke hier Birkenstock um besser zu verkaufen, die er gar nicht anbietet oder erst gar nicht auschliesst.
Meines Achtens 2 x Portozahlen (hin und zurück )und Verkauf stornieren.
Das Porto ist das Lehrgeld. Ich würde meine Klappe halten und mich entschuldigen.
Käufer konnte auch auf Birkenstock bestehen....auch bei Privatverkäufe gibt es Rechte.
dein K bemängelt zurecht
du hast Keywordspamming betrieben
einen Markennamen mit einem anderen Produkt zu verbinden, ist natürlich nicht erlaubt
Birkenstock ist und bleibt Birkenstock, mit all seinen positiven Eigenschaften !
erstatte dem Käufer den Kaufpreis und die Hinversandkosten
solltest du die Treter zurück haben wollen, so hast du auch die Kosten, des sendungsverfolgten Rückversandes zu tragen
Hallo
Vergleiche mit anderen Marken ist nicht nur strengstens verboten, sondern fälscht auch die Suchergebnisse.
![]()
Gruß
@Anonymous schrieb:In der Überschrift habe ich "Birkenstock" zum Vergleich erwähnt. .
Das ist verboten !
Sowohl nach den eBay-Grundsätzen als auch nach dem Markenrecht.
Sprich... wenn man Pech hat, kommt noch ne Abmahnung von Birkenstock. ![]()