14-08-2015 10:05 - bearbeitet 14-08-2015 10:10
Hallo,
ich habe in meiner Artikelbeschreibung ganz genau ausgeführt, dass es sich um Pantoletten der Marke "Softwaves" handelt, auch ist dieses auf den Fotos mehr als genau zu erkennen.
In der Überschrift habe ich "Birkenstock" zum Vergleich erwähnt. Jetzt beschuldigt mich die Käuferin der Irreführung.
Ist es von ihr gerechtfertigt? Es ist wirklich eindeutig erkennbar, dass es sich um Softwaves und nicht um Birkenstock handelt.
Danke für die Rückmeldung.
Ich finde ständige solche Headlines und habe mir selbst nichts dazu gedacht. Zudem hätte die ebay die Auktion auch selbst stoppen können oder?
Wie gesagt, Beschreibung und Fotos sind aussagekräftig.
Hi!
Ich würde ihr Lösung nach ihrem Wunsch anbieten:
- Rücknahme inkl. 2x VSK ohne BlaBla
oder
- 50% Preisnachlass
und mich für den irreführenden Fehler entschuldigen.
Fertig