13-12-2019 14:49 - bearbeitet 13-12-2019 14:51
Hi,
ich habe hier über Ebay eine Anti Aging Creme verkauft. Die Ware kam von Amazon und ich habe sie nicht geöffnet oder sonstiges und sie als NEU auf Ebay eingestellt. Heute meldet sich der Käufer und meint, dass er mir nicht abkaufen tut, dass die Ware "Neu" sei, da keine Schutzfolie drum herum wäre und auch die Dose nicht versiegelt sei und er sich sowas nicht ins "Gesicht schmieren würde". Zudem bemängelte er das die Verpackung auch schon leicht beschädigt gewesen wäre, was ich auch nur auf den Versand zurück zuführen kann (Warensendung 2,20€). Ich weiß jetzt nicht genau wie ich mich verhalten soll, der Käufer unterstellt mir das meine Angaben nicht dem tatsächlichen Zustand entsprechen würde und er die Creme keinesfalls behalten möchte. Bezahlt würde via Überweisung.
Muss ich eine Rückerstattung zulassen? Ist bei meinen Artikeln als "Nein" angegeben. Wer würde Porto übernehmen müssen?
Vielen Dank für Hilfe,
larsreinhold
lauter "brandneue" Sachen. Das bedeutet für mich, dass der Artikel so beschaffen sein muss, wie wenn ich den direkt vom Hersteller erhalte.
Es gilt aber das was aber andere hier schon genannt haben. Ich habe zum Beispiel nicht ein Sammelsurium gleichartiger Ware allesamt in Neu bei mir herumstehen.
Die Herstellerfotos in den Auktionen machen sich auch nicht so gut.