Darf eBay bei einem berechtigen Abbruch einer Auktion eine Gebühr berechnen?

Hallo,

 

seit Mai 2014 berechnet eBay bei einem berechtigten Abbruch (hier nachträgliche Beschädigung der Sache, die erst nach dem Einstellen sichtbar wurde!) einer Transaktion eine Art Verkaufsgebühr auf Basis des bei Abbruch höchsten Gebotes, in meinem Fall: Höchstes Gebot: 1.000 EUR. Davon wurden mir dann damals noch 9% = 90 EUR in Rechnung gestellt, obwohl ich nichts verkauft habe. eBay beruft sich auf die geänderten AGB. Ich halte diese für unwirksam. Was meint Ihr?

 

Vielen Dank für Antworten!

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Ja, Ebay darf das weil's genau so in den AGB steht die Du bei jeder Deiner Registrierungen hier akzeptiert hast. Da stehen übrigens noch andere Sachen drin die für Dich interessant und wichtig sein könnten und die Du mal beherzigen solltest. Der Grundsatz zum bieten auf eigene Artikel beispielsweise...

 

Gruß

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