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Darf ein Käufer meine Persönliche Daten weitergeben zwecks Abmahnung

Folgende Problem bei Ebay, dieser ist anscheinend weit verbreitet und nicht ein einzelfall!

 

Käufer A (Privater mitglied) kauft bei Verkäufer B (Privater Verkäufer) einen als Neu angegebenen Artikel für 25 Euro .

Käufer A fingerte allerdings einen Kauf um an die Persönliche Daten des Verkäufers zu kommen und

hat die Ware auch nicht einmal bezahlt!

 

Käufer A (Anwalt) benutz dann die Persönliche Daten des Verkäufers um im Namen eines Mandaten (Gewerbliche Verkäufer bei Ebay) eine Abmahnung zu schreiben und vom Verkäufer die unterschreibung einer Unterlassungserklärung und eine forderung der Mahnkosten in höhe von über 1000 Euro ( berechnung aus einer Gegenstandswert in höhe von ca. 20.000 Euro) zu fordern.

 

Begründung für die Abmahnung sei eine Wettbewerbsverzehrung!

Verkäufer B  (Privater Verkäufer) sei aber ein Gewerblicher Verkäufer der sich als Privater Verkäufer ausgibt, um sich dadurch

vorteile zu verschaffen unter anderen Preis/Gewährleistung/Rücknahme etc..

 

Verkäufer habe in letzter Zeit verschiedene Ware verkauft unter anderen Ware die als Neu angeboten wurde !

(ca. 20-25 Auktionen davon 6-8 als Neu innerhalb 2-3 Monate)

 

Meine Fragen!

Ist es überhaupt Rechtens (Datenschutz mäßig) das ein Privater Käufer durch einen Fingierten Kauf

an die Privaten Daten des Verkäufer rankommt um diese Daten Gewerblich im namen von einen Mandanten zu benützen?

 

 

Ist es auch überhaupt Rechtens was der Anwalt und seinen Mandaten versuchen abzuziehen (Unterlassungserklärung, Mahnungskosten, etc.. )?

 

Es sei gesagt!

Beim Verkäufer handelt es sich wirklich um einen Privaten Verkäufer der weder einen Gewerbe noch eine Gewerbanmeldung hat.

Dieser Verkauft ab und zu Ware die er nicht braucht oder die er keine Verwendung dafür hat, diese hat er als Geschenke erhalten oder durch Falschkauf oder Doppelkauf erworben.

 

Vielen Dank

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