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Darf man Nickname in der Artikelbeschreibung nennen?

Guten Morgen,

 

da ich jetzt auch mal in den Genuß gekommen bin,

dass mir ein Käufer das Leben schwer macht, leere Versprechungen macht, nicht zahlt etc. stelle ich meinen Artikel demnächst wieder ein.

Darf ich in der neuen Artikelbeschreibung reinschreiben

DA ..... ( Nickname ) nicht bezahlt hat stelle ich den A. wieder rein.

Mein Mann meint das sei rufschädigend , außerdem wäre das normal , dass 1-2 % der Verk. nicht zahlen.

Hatte aber so viel Stress und Umstände mit der Dame das ich das gerne so machen würde.

Was meint Ihr? Darf ich ?

Nächstes Mal reagiere ich bestimmt schon gelassener auf schwierige Kunden bzw. Nichtzahler.

Freu mich auf Antwort

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fidderallala
Auf Erkundungstour

Nein, das darfst du nicht!

Ajußerdem würde u.U. dieses Angebot von ebay gelöscht.

 

Außerdem würde ich nicht auf einen Artikel bieten, wenn in der AB ein anderes Mitglied diffamiert wird.

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