10-09-2012 14:11
Der Käufer behauptet, die Gebrauchsspuren sind stärker, als ich sie beschrieben habe. Sie entsprächen nicht einer "normalen" Nutzung. Es handelt sich hierbei übrigens um einen Blumenübertopf.
Nun hat er das Paket angeblich bereits an mich zurückgeschickt und möchte das Geld inkl. Rückversandskosten von mir erstattet haben. Ich hatte mich vorher aber überhaupt noch nicht dazu geäußert, da ich 2 Tage nicht da war.
Zum einen die Frage, ist das vom Köufer her überhaupt rechtens und zweitens,-falls ich das Geld zurück überweise-wie kann ich die Ebey-Gebühren erstatten bekommen.
Drittens wie funktioniert das mit dem "Angebot an unterlegene Bieter". Käme das evtl. dann auch für mich in Frage.
Fragen über Fragen...Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke schon mal im Voraus
auch wenn Du die Gewährleistung ausgeschlossen hast:
Dein verkaufter Artikel hat der Artikelbeschreibung zu entsprechen -
Du bist - neben dem/der Käufer/in-
der/die Einzige, die den tatsächlichen Zustand des Artikels kennt -
wenn dieser nicht der AB entspricht:
Artikelpreis sowie 2 x Versandkosten an den K. zurückzahlen -
zur Stornierung der Verkaufsgebühren das Verfahren "Transaktion abbrechen" einleiten:
http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html
das AG an unterlegene Bieter solltest Du erst dann starten, wenn Du den Topf wieder wohlbehalten zu Hause hast und die Rückabwicklung komplett abgeschlossen ist....