01-05-2013 15:07
Hallo guten Tag, ich habe auf Ebay manche Windeltorte eingestellt was ich selbst mache. Ich habe überhaupt kein Foto und kein Muster von anderen benutzt (ja ich habe auch mal Fantasie und alle habe ich nach meine Geschmack fertiggeschmückt.)Jetzt kommt ein andere Verkäufer die geschrieben hat: "Herr.....ist Inhaber der geschützten Geschmacksmuster Windeltorten Kinderwagen......eingetragen beim Deutschen Patent und Markenamt. Geschützt ist die Art der Bauweise".... und so weiter... Also meine ist nicht so wie seine.(sogar schöner ist hihi ) und gibt es noch andere Verkäufern die solche Windelkinderwagen verkaufen. Also jetzt kann er mich verklagen wenn ich nicht mein Angebot lösche? Bitte hilft mir und antwortet mir. Danke voraus lieber Ebayern.
Pinkies gibt doch keine mehr. 😉
evtl löscht sie ein Pinkie auf deinen speziellen Wunsch,
ansonsten in der Thread nach 20 Antworten automatisch zu und sackt ab
deine Nationalität, schützt dich im übrigen nicht 😉
hier ein gewerblicher Anbieter mit der gleichen Ware...
Möchte hier nur kurz fürs Protokoll festhalten, daß ich geschenketorten-gebhardt auf seine fehlerhafte Rückgabebelehrung hingewiesen habe.
Nur für den Fall, daß ich den Namen mal in der Forensuche suche. 😉
danke für alle die mir geantwortet haben. ich bin Italienerin und wircklich habe ich nichts gewusst über diese Sache.. wie kann ich dann diese Frage von hier löschen?
geschützt sollte der begriff meiner meinung nach nicht sein...
http://de.wikipedia.org/wiki/Windeltorte
bleibt das gewerbliche handeln von te !!!
was bitte ist eine "Windel"Torte?? kann man das essen? braucht man dazu Genehmigung vom Gesundheitsamt??
eine solche Überzeugung mit stolz geschwellter Brust, nach so einer Nachricht 😮
du hast überhaupt keine Ahnung, was da noch kommt :_|
der wird dich noch nicht verklagen,
der wird dich erst einmal abmahnen
rechne so mit ca 1000 Euro
vermutlich kann man die Summe über einen RA drücken lassen, die Differenz, gibst du dann deinem RA
zusätzlich wird eine Unterlassungserklärung beiliegen, in der du dich verpflichtest, bei Zuwiderhandlung, Betrag x zu zahlen (liegt so um die 40 000- 50 000 Euro
nein, da haben sich keine unnötigen 0`en eingeschlichen
bereite deinen Gatten schon mal darauf vor
es gibt sogar Leute, die haben mit sowas Haus und Hof verloren
und nu erzähl nochmal voller stolz, wie toll dein "Handel" doch ist
Auch diese anderen Windel-Torten solltest du beenden.
Früher oder später wirst du ansonsten Post vom Anwalt und/oder von Behörden bekommen.
Wenn du Dinge herstellst, um sie zu verkaufen, handelst du gewerblich und musst alle damit verbundenen Pflichen erfüllen.
( Gewerbeanmeldung, Impressum, Widerrufsrecht usw.).
Und jetzt lass deine Frage hier im Forum schnell absinken....
TE ist irgendwie lustig. Bekommt ein Schreiben von einem Mitbewerber, stellt aber munter weitere selbsthergestellte Windeltorten ein 😮
Bei manchen Leuten frag ich mich wirklich ob sie es darauf anlegen oder ob sie wirklich so unschuldig/unwissend/unbedarft sind wie sie tun ...
wie wäre es damit, angebote sofort beenden und hoffen, dass du mit heiler haut davonkommst !!!
was du machst, ist Wahnsinn...
hier ein gewerblicher Anbieter mit der gleichen Ware...
Man kann dir nur raten, diese Auktionen sofort zu beenden.
Sei froh, wenn du mit einem blauen Auge davonkommst.
Dir drohen erhebliche Kosten in Form von Abmahnungen,
Ärger mit dem Finanzamt usw.
Du hast bei einem Rechtsstreit KEINE Chance.
Du hast jetzt ein richtiges Problem.
Unabhängig von irgendwelchen Rechteinhabern, ist das verkaufen von extra angefertigten Artikel zum Verkauf eine gewerbliche Handlung.
Du bist als Privatverkäufer angemeldet und eben ins Haifischbecken gesprungen.

Viel Spass beim schwimmen.
Wer Artikel herstellt zum Zwecke des Wiederverkaufs kann Ärger bekommen.