01-05-2013 15:07
Hallo guten Tag, ich habe auf Ebay manche Windeltorte eingestellt was ich selbst mache. Ich habe überhaupt kein Foto und kein Muster von anderen benutzt (ja ich habe auch mal Fantasie und alle habe ich nach meine Geschmack fertiggeschmückt.)Jetzt kommt ein andere Verkäufer die geschrieben hat: "Herr.....ist Inhaber der geschützten Geschmacksmuster Windeltorten Kinderwagen......eingetragen beim Deutschen Patent und Markenamt. Geschützt ist die Art der Bauweise".... und so weiter... Also meine ist nicht so wie seine.(sogar schöner ist hihi ) und gibt es noch andere Verkäufern die solche Windelkinderwagen verkaufen. Also jetzt kann er mich verklagen wenn ich nicht mein Angebot lösche? Bitte hilft mir und antwortet mir. Danke voraus lieber Ebayern.
geschützt sollte der begriff meiner meinung nach nicht sein...
http://de.wikipedia.org/wiki/Windeltorte
bleibt das gewerbliche handeln von te !!!