14-08-2012 18:47
Hallo liebe Helfer,
Ich hatte bei Ebay einen Artikel für 202€ ersteigert und gekauft,hatte aber überlesen das es ein Spielzeug ist.
Hab eingesehen das es mein Fehler ist und es also nicht reklamiert.
Nun hab ich es per Ebay dann weiter verkauft,als Startgebot hab ich 200€ genommen,damit ich keinen so hohen Verlust habe.
Nun hat der Käufer reklamiert,dass ich zu viel Geld verlangt habe und der Artikel dieser Qualität nicht entspricht.
Ebay hat ihm recht gegeben und dieser Artikel wird an mich zurückgeschickt.
Gibt es eine Regel die verbietet,das man zu viel für ein Produkt verlangt? Weil ich diese Regel nicht finden kann.
Da die 45 Tage rum sind,kann ich es leider nicht mehr an den vorherigen Verkäufer reklamieren,gibt es da noch eine Möglichkeit für mich dieses doch noch zu tun?
MfG
Demius
Du hast das Ding ja schon zweifach verkauft.
Du gehst hier auf Dummenfang und das ganz offensichtlich. Wie auch immer das Angebot ausgesehen hat, auf das du geboten hast, aber abgesehen von der Kategorie machst du deine Käufer nicht gerade darauf aufmerksam, dass es sich um Spielzeug handelt.
Der Preis suggeriert zudem, dass es sich NICHT um Spielzeug handelt.
Der Dummenfang ging nach hinten los. Die Rote hast du dir herzlichst verdient.