14-08-2012 18:47
Hallo liebe Helfer,
Ich hatte bei Ebay einen Artikel für 202€ ersteigert und gekauft,hatte aber überlesen das es ein Spielzeug ist.
Hab eingesehen das es mein Fehler ist und es also nicht reklamiert.
Nun hab ich es per Ebay dann weiter verkauft,als Startgebot hab ich 200€ genommen,damit ich keinen so hohen Verlust habe.
Nun hat der Käufer reklamiert,dass ich zu viel Geld verlangt habe und der Artikel dieser Qualität nicht entspricht.
Ebay hat ihm recht gegeben und dieser Artikel wird an mich zurückgeschickt.
Gibt es eine Regel die verbietet,das man zu viel für ein Produkt verlangt? Weil ich diese Regel nicht finden kann.
Da die 45 Tage rum sind,kann ich es leider nicht mehr an den vorherigen Verkäufer reklamieren,gibt es da noch eine Möglichkeit für mich dieses doch noch zu tun?
MfG
Demius
Du hast bei Deinem Einkauf der Maschine nicht aufgepaßt, Kaufdatum 24.06.2012:
Kurz-Link http://is.gd/SZPyve
dann haste die Maschine mit der 1:1 kopierten Artikelbeschreibung in der Kategorie
Spielzeug
zum Verkauf angeboten/verkauft:
Kurz-Link: http://is.gd/uT51eN
inkl. dem Hinweis: "Es handelt sich um eine Kinder-Küchenmaschine."
der Käufer hat an Ebay gezahlt und anscheinenend eine Unstimmigkeit eröffnet -
hast Du in dieser Unstimmigkeit nicht geantwortet bzw. hast Du mit dem Kundendienst Kontakt aufgenommen um das Problem entsprechend zu klären?
hast Du die Ebay-Entscheidung einfach so akzeptiert (kopfschüttel`)?