14-08-2012 18:47
Hallo liebe Helfer,
Ich hatte bei Ebay einen Artikel für 202€ ersteigert und gekauft,hatte aber überlesen das es ein Spielzeug ist.
Hab eingesehen das es mein Fehler ist und es also nicht reklamiert.
Nun hab ich es per Ebay dann weiter verkauft,als Startgebot hab ich 200€ genommen,damit ich keinen so hohen Verlust habe.
Nun hat der Käufer reklamiert,dass ich zu viel Geld verlangt habe und der Artikel dieser Qualität nicht entspricht.
Ebay hat ihm recht gegeben und dieser Artikel wird an mich zurückgeschickt.
Gibt es eine Regel die verbietet,das man zu viel für ein Produkt verlangt? Weil ich diese Regel nicht finden kann.
Da die 45 Tage rum sind,kann ich es leider nicht mehr an den vorherigen Verkäufer reklamieren,gibt es da noch eine Möglichkeit für mich dieses doch noch zu tun?
MfG
Demius
Der Spruch mit dem Bild war ja sogar schon vom Vorgänger. TEs Kamera war aber scheinbar auch kaputt, deshalb konnt er auch kein eigenes Bild machen.
Demius, dir kann hier niemand helfen.
Du kannst gegen deinen Käufer vor Gericht ziehen, auf deine Kosten natürlich. Wird aber wahrscheinlich nach hinten los gehen.
Gegen deinen Verkäufer kannst du auch nur zivilrechtlich vorgehen, ebenfalls auf deine Kosten. Ob dir das irgendwas bringt... dazu müsstest du einen Anwalt befragen.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Und du glaubst doch nicht ernsthaft, dass dir hier noch jemand gratuliert, dass du versuchst andere zu foppen?