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Einspruch gegen Ebay entscheidung?

demius20
Auf Erkundungstour

Hallo liebe Helfer,

Ich hatte bei Ebay einen Artikel für 202€ ersteigert und gekauft,hatte aber überlesen das es ein Spielzeug ist.

Hab eingesehen das es mein Fehler ist und es also nicht reklamiert.

Nun hab ich es per Ebay dann weiter verkauft,als Startgebot hab ich 200€ genommen,damit ich keinen so hohen Verlust habe.

Nun hat der Käufer reklamiert,dass ich zu viel Geld verlangt habe und der Artikel dieser Qualität nicht entspricht.

Ebay hat ihm recht gegeben und dieser Artikel wird an mich zurückgeschickt.

Gibt es eine Regel die verbietet,das man zu viel für ein Produkt verlangt? Weil ich diese Regel nicht finden kann.

Da die 45 Tage rum sind,kann ich es leider nicht mehr an den vorherigen Verkäufer reklamieren,gibt es da noch eine Möglichkeit für mich dieses doch noch zu tun?

 

MfG

Demius

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kogo2004
Auf Erkundungstour

Punkt 1:

 

das Du das Bild im Netz weggefunden hast, kann zu einem "späteren" Zeitpunkt seitens des Bildrechte-Inhabers geahndet werden

> Briefkasten beobachten....

 

Punkt 2:

 

der Käufer hat bei Ebay bzw. im Neuen Zahlungsverfahren einen Fall gemeldet:

 

http://pages.ebay.de/help/policies/buyer-protection.html#new

 

sobald dies erfolgt ist, hat Dich Ebay über diese Unstimmigkeit informiert und gleichzeitig aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen....

 

wenn Du nicht geantwortet hast, entscheidet Ebay (s. Info`s aus o.g. Link)....

 

"Bitte beachten Sie:

Sie müssen auf einen Fall in irgendeiner Art und Weise während der 10-Tages-Frist antworten.

Wenn Sie nicht auf einen geöffneten Fall reagieren, wird eBay davon ausgehen, dass die Informationen des Käufers richtig sind und den Fall zu seinen Gunsten entscheiden, wenn die 10-Tages-Frist abgelaufen ist und der Käufer den Fall an eBay übergeben hat."

 

"In Fällen, in denen der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht, überprüft eBay die vom Käufer und vom Verkäufer vorgelegten Informationen, um zu bewerten, ob der Artikel tatsächlich erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht.

 

Wenn eBay einen Fall zugunsten des Käufers entscheidet, fordert eBay in den meisten Fällen den Käufer auf, auf seine Kosten den Artikel an den Verkäufer zurückzusenden und einen entsprechenden Versandnachweis vorzulegen, bevor eine Rückerstattung an den Käufer erfolgt.

Nachdem eBay die Bestätigung erhalten hat, dass der Artikel an den Verkäufer zurückgesendet wurde, erstattet eBay dem Käufer den Kaufpreis zuzüglich der ursprünglichen Versandkosten."

 

gleichzeitig wird Ebay -

wenn das Geld an Dich bereits ausgezahlt worden ist-

Dein Verkäuferkonto mit dem ausgezahlten Betrag belasten bzw. Dich zum Ausgleich des im Minus-befindlichen Konto`s auffordern....

 

wenn Du das Konto nicht ausgleichst, wird sich die KSP Hamburg mit Dir in Verbindung setzen

(google einfach mal nach dem Namen dieser Kanzlei....)

 

dat wird ggf. ein teures "Spielchen"....

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder