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Es erscheint kein Hinweis auf dem Profil des Käufers wegen eines nicht bezahlten Artikels

Ich habe einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikel fristgerecht geschlossen. Leider erscheint nirgends ein Hinweis im Profil oder bei den Bewertungen des Käufers, das dieser nicht gezahlt hat. Das ist schon öfters passiert.

 

Ich frage, warum es keinerlei Sanktionen gegen "Nichtzahler" gibt, schließlich habe ich die Arbeit dem Käufer hinterherzulaufen, den Fall zu eröffnen, und gegebenenfalls den Artikel wieder neu einzustellen. Jeder fünfte Käufer zahlt einfach nicht und reagiert auf keine Anfrage. Scheinbar kann man munter Artikel kaufen und dann dabei zuschauen wie der Verkäufer sich ärgert, Konsequenzen gibt es ja nicht.

 

So langsam nervt mich das.

Akzeptiert Lösungen (1)

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ebay hat das schon vermerkt.

Eine Veröffentlichung bringt doch niemandem etwas, da jeder Verkäufer erst nach Auktionsende sich das Profil eines Käufers ansehen kann. Dann ist der Kaufvertrag schon geschlossen.

Antworten (4)

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@nzhalko

 

Wenn ich das noch mal anfügen darf:

Ich finde es auch nervig,

wenn private Anbieter Dinge fertigen oder kaufen,

um sie dann hier feilzubieten.

18 Armbänder (in der Summe wegen der Mehrfachangebote)

hat man mal so privat daheim herumliegen,

weil man sie für den privaten Gebrauch erworben hat ?

 

Warum gibt es denn da keinerlei Sanktionen...

außer wenn ein Abmahner selbst tätig wird ?

 

Vielleicht wollte der eine oder andere Nichtzahler einfach nur Deine Anschrift für genau diesen Zweck.


@nzhalko  schrieb:

Ich habe einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikel fristgerecht geschlossen. Leider erscheint nirgends ein Hinweis im Profil oder bei den Bewertungen des Käufers, das dieser nicht gezahlt hat. Das ist schon öfters passiert.

 

Ich frage, warum es keinerlei Sanktionen gegen "Nichtzahler" gibt, schließlich habe ich die Arbeit dem Käufer hinterherzulaufen, den Fall zu eröffnen, und gegebenenfalls den Artikel wieder neu einzustellen. Jeder fünfte Käufer zahlt einfach nicht und reagiert auf keine Anfrage. Scheinbar kann man munter Artikel kaufen und dann dabei zuschauen wie der Verkäufer sich ärgert, Konsequenzen gibt es ja nicht.

 

So langsam nervt mich das.


Servus @nzhalko

 

Wir hatten neulich gerade einen Nutzer gegen den ganz unberechtigt ein Nichtzahlerfall

geöffnet worden war.

Das geschieht immer mal,

wenn ein Verkäufer z.B. nur Überweisung anbietet und eine negative Bewertung verhindern möchte.

 

Dazu hatte er noch Probleme mit dem Hochladen des Nachweises der Überweisung.

Technische Probleme gibt es da immer mal.

Oder jemand macht einfach einen Nichtzahlerfall auf,

während der Käufer gar nicht da ist,

oder nicht in sein Profil schaut et cetera.

 

Jetzt stell Dir mal vor,

diese Meldung als Nichtzahler würde veröffentlicht...

Da ist Ärger programmiert.

Auch und gerade für den Plattformbetreiber.

 

Darum sollte man eben immer alle Nutzer mit einer bestimmten Anzahl an Nichtzahlervermerken ausschließen.
Damit ist doch allen gedient,

ohne auf den mittelalterlichen Pranger zurückzufallen.

 


@nzhalko  schrieb:

Ich habe einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikel fristgerecht geschlossen. Leider erscheint nirgends ein Hinweis im Profil oder bei den Bewertungen des Käufers, das dieser nicht gezahlt hat. Das ist schon öfters passiert.

 

Ich frage, warum es keinerlei Sanktionen gegen "Nichtzahler" gibt, schließlich habe ich die Arbeit dem Käufer hinterherzulaufen, den Fall zu eröffnen, und gegebenenfalls den Artikel wieder neu einzustellen. Jeder fünfte Käufer zahlt einfach nicht und reagiert auf keine Anfrage. Scheinbar kann man munter Artikel kaufen und dann dabei zuschauen wie der Verkäufer sich ärgert, Konsequenzen gibt es ja nicht.

 

So langsam nervt mich das.

 

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Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY

- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

 

und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!

 

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben

 

Ein einmal geschlossener Fall  kann nicht wieder geöffnet werden.

 

und auf die Sperrliste setzen:    Sperrliste  und  Eingeschränkter Käuferkreis

 

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag 

je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..

mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

 

–             wenn bis zum xx.xx.2018 kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.

–             Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

 

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf

sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

 


@nzhalko

wenn du den Fall schließt, dann bekommt der Käufer einen "internen" Vermerk - für andere nicht sichtbar.

 

Setze hier Haken .. Eingeschränkter Käuferkreis

https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences&BuyerBlockPreferences=

 

Dann hier die Nicht-Zahler auf die Sperrliste setzen 

https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin&BidderBlockLogin=

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder