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Es erscheint kein Hinweis auf dem Profil des Käufers wegen eines nicht bezahlten Artikels

Ich habe einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikel fristgerecht geschlossen. Leider erscheint nirgends ein Hinweis im Profil oder bei den Bewertungen des Käufers, das dieser nicht gezahlt hat. Das ist schon öfters passiert.

 

Ich frage, warum es keinerlei Sanktionen gegen "Nichtzahler" gibt, schließlich habe ich die Arbeit dem Käufer hinterherzulaufen, den Fall zu eröffnen, und gegebenenfalls den Artikel wieder neu einzustellen. Jeder fünfte Käufer zahlt einfach nicht und reagiert auf keine Anfrage. Scheinbar kann man munter Artikel kaufen und dann dabei zuschauen wie der Verkäufer sich ärgert, Konsequenzen gibt es ja nicht.

 

So langsam nervt mich das.

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@nzhalko  schrieb:

Ich habe einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikel fristgerecht geschlossen. Leider erscheint nirgends ein Hinweis im Profil oder bei den Bewertungen des Käufers, das dieser nicht gezahlt hat. Das ist schon öfters passiert.

 

Ich frage, warum es keinerlei Sanktionen gegen "Nichtzahler" gibt, schließlich habe ich die Arbeit dem Käufer hinterherzulaufen, den Fall zu eröffnen, und gegebenenfalls den Artikel wieder neu einzustellen. Jeder fünfte Käufer zahlt einfach nicht und reagiert auf keine Anfrage. Scheinbar kann man munter Artikel kaufen und dann dabei zuschauen wie der Verkäufer sich ärgert, Konsequenzen gibt es ja nicht.

 

So langsam nervt mich das.

 

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Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY

- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

 

und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!

 

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben

 

Ein einmal geschlossener Fall  kann nicht wieder geöffnet werden.

 

und auf die Sperrliste setzen:    Sperrliste  und  Eingeschränkter Käuferkreis

 

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag 

je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..

mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

 

–             wenn bis zum xx.xx.2018 kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.

–             Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

 

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf

sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

 


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