abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fall öffnen für nicht erhaltenen Artikel trotz geöffneten Fall wegen nicht bezahlt

Ich verstehe nicht, warum es bei Ebay möglich ist, einen Fall wegen einen nicht bezahlten Artikels zu öffnen, obwohl der Käufer nicht bezahlt hat (entweder schon geschlossener Fall wegen eines nbicht bezahlten Artikels mit Gutschrift oder auch gerade noch laufender Fall eines nicht bezahlten Artikels)

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (1)

Antworten (1)

@blaudrago83

 

Das dürfte an den eBay-Automatismen liegen, die geöffneten Fälle wegen Nicht-Erhalt der nichtzahlenden Käufer sollten dann im Sande verlaufen.

 

Behalte dabei mal Dein Profil im Auge, falls es doch nicht so läuft. Der tel. Kundenservice kann hier übrigens tatsächlich weiterhelfen. 

 

Erklärungen:

Für nicht von Dir geschlossenen Fälle wegen Nichtzahlung ist das generell möglich, solange Du nicht aktiv den Fall mit Provisionsrückerstattung schließt, wenn der Käufer auch noch vier Tage nach Falleröffnung nicht gezahlt hat.

 

Hast Du denn den einen geschilderten Fall tatsächlich aktiv wegen nicht durchgeführter Zahlung auch zu Deinen Gunsten geschlossen? Oder die Frist vertreichen lassen?

Dann schließt eBay zwar den Fall, aber eben nicht eindeutig zu Deinen Gunsten mit Provisionserstattung.

 

eBay wertet intern im System die Nutzung der Kaufabwicklung seitens des Käufers als Zahlungsdatum.

Das ist sehr schön in den Einzelheiten zum Verkauf zu erkennen. Weil:

 

Wenn ein Käufer z.B. (der Einfachheit halber imaginäres Datum) für einen am Sonntag, den 01.04.2018 ersteigerten und beendeten Artikel am Dienstag, den 03.04.2018 die Kaufabwicklung nutzt (mit der eMail-Nachricht für den Verkäufer "Ich werde die Zahlung für xxxx in Kürze vornehmen"), dann wird der Artikel bei eBay als "Verkauft am 03.04.2018" gewertet. Eben nicht am 01.04. !!!

 

"Verkauft" muss hier nun eben in dem Zusammenhang mit Zahlung gesehen werden, egal ob und wann die eintrifft.

Da interessiert es dort auch nicht, dass für den Verkäufer rechnerisch "Gekauft" erst am Tag des Zahlungseinganges eintritt.

 

Eigentlich sollte "Verkauft" exakt den Tag und die Uhrzeit benennen, an dem der Käufer durch Angebotsende und Höchstgebot einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag an der Backe hat.

 

Auch wenn eBay unmittelbar nach Angebotsende aufgrund des Verkaufes die Provision einstreicht, wird der Artikel erst mit Nutzung der Kaufabwicklung in eBay als "Verkauft" gezählt. Merkwürdig.

 

Aber durch die angekündigte Zahlungsabsicht eben, die ja nun mal zugegeben in den meisten aller Fälle auch tatsächlich zeitnah durchgeführt wird, bleibt das Recht auf eine Anfrage wegen nicht erhaltenem Artikel doch unberührt.

 

Denn es soll neben einigen, die Zahlung per Überweisung vergessenden Käufern

auch Verkäufer geben, die vergessen, einen Artikel mit "Zahlung erhalten" zu markieren.

 

In diesem Zusammenhang möchte man dann doch zu Recht nicht die Fälle für nicht gelieferte Ware ausschließen?

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder