03-01-2017 21:59
Hallo Community,
ich habe vor kurzem etwas per sofort-kaufen verkauft. Leider hat der Käufer nicht bezahlt. Da er sich nach mehrfachen Versuchen trotzdem nicht gemeldet hat, hatte ich dazu einen Fall eröffnet. Nun habe ich folgende Meldung erhalten:
Hinweis von eBay: Dieser Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels wurde geschlossen, ohne dass die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist. Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten.
Jetzt wollte ich den Kauf abbrechen. Das wird mir aber verweigert da dazu angeblich noch ein Fall offen ist. (es war dazu nur einer und der ist ja laut Meldung geschlossen ???)
Kann mir bitte jemand einen Hinweis geben wie ich den Verkauf jetzt abbrechen kann?
MfG
@hombre373 schrieb:Hallo Community,
ich habe vor kurzem etwas per sofort-kaufen verkauft. Leider hat der Käufer nicht bezahlt. Da er sich nach mehrfachen Versuchen trotzdem nicht gemeldet hat, hatte ich dazu einen Fall eröffnet. Nun habe ich folgende Meldung erhalten:
Hinweis von eBay: Dieser Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels wurde geschlossen, ohne dass die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist. Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten.
Jetzt wollte ich den Kauf abbrechen. Das wird mir aber verweigert da dazu angeblich noch ein Fall offen ist. (es war dazu nur einer und der ist ja laut Meldung geschlossen ???)
Kann mir bitte jemand einen Hinweis geben wie ich den Verkauf jetzt abbrechen kann?
MfG
du kannst den Kauf nicht abbrechen, wenn schon ein Fall geöffnet war / wurde.
Es ist immer nur eines möglich.
hast du den Kaufvertrag gekündigt - wenn nicht hole es nach, denn er hat noch immer
Anspruch auf die Ware, wenn er bezahlt.
Das nächst Mal gehst du so vor - jetzt setze den "Nichtzahler" noch auf deine Listen / Sperrliste:
Käufer bezahlt nicht:
klicken - lesen - Wie gehe ich vor, wenn Käufer Artikel nicht bezahlt?
Nichtzahlerfall hast du schon eröffnet - den schließt DU nach genau 4 Tagen, dann bekommt er einen internen Vermerk, und du deine Gebühren wieder.
Kündige ihm auch den Kaufvertrag mit Frist z.B. sollte die Zahlung bis genaues Datum nicht eingehen (7-10 Tage Frist setzen), sehe ich den Vertrag als gegenstandslos bzw. gekündigt an.
Bezahlt er innerhalb dieser Frist doch noch, musst du den Artikel verschicken.
Bezahlt er nicht, kannst du den Artikel wieder einstellen.
Setze den Käufer noch auf die Sperrliste - hier:
klicken - Käufer nicht akzeptieren, Account eintragen - dann senden |
und hier
klicken - Eingeschränkter Käuferkreis - Haken setzen, dann senden |
"Käufer, für die Verstöße gegen eBay-Grundsätze gemeldet wurden" und "Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels“ und „gesperrten Käufern nicht erlauben, mich zu kontaktieren"
NICHT-Zahler werden NICHT bewertet.
@hombre373 schrieb:Hallo Community,
ich habe vor kurzem etwas per sofort-kaufen verkauft. Leider hat der Käufer nicht bezahlt. Da er sich nach mehrfachen Versuchen trotzdem nicht gemeldet hat, hatte ich dazu einen Fall eröffnet. Nun habe ich folgende Meldung erhalten:
Hinweis von eBay: Dieser Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels wurde geschlossen, ohne dass die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist. Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten.
Jetzt wollte ich den Kauf abbrechen. Das wird mir aber verweigert da dazu angeblich noch ein Fall offen ist. (es war dazu nur einer und der ist ja laut Meldung geschlossen ???)
Kann mir bitte jemand einen Hinweis geben wie ich den Verkauf jetzt abbrechen kann?
MfG
Wenn Du den Nichtzahler-Fall durchgezogen hast, dann brauchst Du den Kauf nicht noch extra abbrechen. Sowohl der Nichtzahler-Fall als auch der Kaufabbruch dienen eigentlich nur der Provisionsgutschrift - und die hast du ja.
Es geht jetzt aber hoffentlich nicht um die Playstation? Da sind seit dem Verkauf gerade mal 6 Werktage vergangen (mit heute) - das wäre viel zu wenig Zeit, um dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist zu setzen und den Kaufvertrag wirksam kündigen zu können.
Wenn es die Playstation ist, dann solltest Du dem Käufer jetzt noch eine letzte angemessene Zahlungsfrist (mindestens 7 Werktage) setzen und dann den Kaufvertrag kündigen.
@hombre373 schrieb:Hallo Community,
ich habe vor kurzem etwas per sofort-kaufen verkauft. Leider hat der Käufer nicht bezahlt. Da er sich nach mehrfachen Versuchen trotzdem nicht gemeldet hat, hatte ich dazu einen Fall eröffnet. Nun habe ich folgende Meldung erhalten:
Hinweis von eBay: Dieser Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels wurde geschlossen, ohne dass die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist. Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten.
Jetzt wollte ich den Kauf abbrechen. Das wird mir aber verweigert da dazu angeblich noch ein Fall offen ist. (es war dazu nur einer und der ist ja laut Meldung geschlossen ???)
Kann mir bitte jemand einen Hinweis geben wie ich den Verkauf jetzt abbrechen kann?
MfG
durch die Schließung des Falls sind Dir die berechneten Verkaufsgebühren wieder gutgeschrieben worden
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es ist jeweils nur eine Falleröffnung möglich - beides (Meldung: "nicht-bezahlter-Artikel" UND "Kauf-abbrechen") funktioniert nicht.
Das Prozedere "nicht-bezahlter-Artikel" dient lediglich zur Gebührenstornierung
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der Kaufvertrag ist nach wie vor gültig
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diesen solltest Du im eigenen Interesse separat unter Fristsetzung schriftlich (Ebay-Nachrichten / Einschreiben) kündigen
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wenn der Käufer nachträglich noch zahlt hast Du ein Problem:
ggf. ist der Artikel zu einem späteren Zeitpunkt schon wieder verkauft.....
der Käufer kann die Durchsetzung des noch bestehenden Kaufvertrags unter Einsatz von zivilrechtlichen Mitteln durchsetzen:
deswegen: kündige den Kaufvertrag - erst wenn die gesetzte Frist "fruchtlos" verstrichen ist über eine Neueinstellung sinnieren.....
sonst hast Du ggf. ein Problem an der Backe!
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Wenn der Fall geschlossen wurde ist ein Kaufabbruch nicht mehr möglich !!
Provision haste wieder , damit kannste den Fall ablegen. Verkauf löschen und gut ist.