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Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels

Hallo, ein Käufer hat nicht bezahlt trotzdem ich Ihn mehrfach angeschrieben habe. Er hat mir immer wieder versichert die Zahlung einzuleiten (es geht hier um 2,78€).

Heute nach nunmehr 16 Tagen habe ich einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet.

Jetzt steht für mich als Hinweis von Ebay folgendes da: Kehren Sie bitte zwischen 06. Jul. 2016 und 23. Jul. 2016 zurück, um den Fall zu schließen und die Gutschrift der Verkaufsprovision zu erhalten......???

 

Was soll das?

 

Ich will den Fall ja nicht schließen, den ich gerade geöffnet habe, sondern mein Geld erhalten. Ich bin Privatverkäufer und nicht zur Rücknahme des Artikels bzw. Abbruch der Auktion verpflichtet.

 

Was kann ich hier tun?

 

danke

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@muehlchen77 schrieb:

Hallo, ein Käufer hat nicht bezahlt trotzdem ich Ihn mehrfach angeschrieben habe. Er hat mir immer wieder versichert die Zahlung einzuleiten (es geht hier um 2,78€).

Heute nach nunmehr 16 Tagen habe ich einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet.

Jetzt steht für mich als Hinweis von Ebay folgendes da: Kehren Sie bitte zwischen 06. Jul. 2016 und 23. Jul. 2016 zurück, um den Fall zu schließen und die Gutschrift der Verkaufsprovision zu erhalten......???

 

Was soll das?

 

Ich will den Fall ja nicht schließen, den ich gerade geöffnet habe, sondern mein Geld erhalten. Ich bin Privatverkäufer und nicht zur Rücknahme des Artikels bzw. Abbruch der Auktion verpflichtet.

 

Was kann ich hier tun?

 

danke


@muehlchen77

 

Ebay ist nun mal kein Inkasso-Unternehmen.

 

Der Fall dient lediglich dazu ebay davon zu informieren, dass Dein Käufer nicht bezahlt hat. Dann bekommst Du Deine Provision wieder und der Nichtzahler einen Vermerk. Damit ist die Sache für ebay erledigt.

 

Wenn Du Dein Geld haben willst, dann musst Du schon selber tätig werden und z.B.  Anwalt, Inkasso-Unternehmen beauftragen, ggf. auch die Zahlung einklagen. Durch den Ebay-Fall wird der Kaufvertrag nicht aufgelöst, der besteht weiterhin wenn Du den nicht kündigst.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder