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Falsche IBAN vom Verkäufer, Kontoinhaber verweigert Reklamation - Was nun?

Hallo!

 

Ich habe vor zwei Wochen ein Produkt bei einem Privatverkäufer gekauft und diesen per Überweisung bezahlt. Da nach ein paar Tagen noch immer nicht das Geld angekommen ist, habe ich nachgefragt und erfahren, dass die IBAN, welche der Verkäufer hinterlegt hat, falsch ist. Somit habe ich das Geld (~360€) an ein falsches Konto überwiesen. Ich habe daraufhin die Überweisung reklamiert. Heute erfahre ich von der Sparkasse, da sie den Kontoinhaber nicht erreichen konnten, dass das Geld auf das falsche Konto angekommen ist und der Inhaber sich weigert, einer Rücküberweisung des Geldes zu zustimmen.

 

Ich möchte noch einmal betonen, dass der Fehler von dem Verkäufer begangen wurde. Ich habe die IBAN am PC kopiert, somit ist kein Zahlendreher entstanden. Der Verkäufer hat auch sofort, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, die Daten geändert (habe einen Screenshot von der "alten" Einzelheiten zum Kauf-Seite gemacht), allerdings rausgeredet: Er weiß nicht, wie diese IBAN da reinkommt und auch, dass da angeblich keine Bankdaten angegeben sind. (Die IBAN taucht nur bei "Für internationale Zahlungen" auf, ist ja IBAN..., Bankleitzahl, Kontonummer, etc. sind leer, nur Empfänger, Name der Bank, Hinweise des Verkäufers und halt die IBAN sind ausgefüllt.)

 

Heute hat der Verkäufer einen Fall bei ebay geöffnet. In diesem steht, dass ich bis Samstag das Produkt bezahlen soll (habe ich ja schon getan, nur halt an eine falsche IBAN). Da ich auch nicht so viel Ahnung von ebay habe, weiß ich nicht ganz, wie ich darauf reagieren soll. Der Verkäufer meinte, dass er diesen geöffnet hat, um die Verkaufsprovision zurück zubekommen (auch schön, dass er sich um die paar Euros kümmert...). 

 

Jedenfalls bin ich jetzt in einer Zwickmühle. Ich habe das Geld auf das falsche Konto überwiesen, was ja eindeutig seine Schuld ist, und der Inhaber weigert sich, mir das Geld zurück zugeben. Somit müsste ich rechtliche Schritte einleiten. Allerdings ist das, wie gesagt, nicht mein Fehler, sodass sich der Verkäufer doch eigentlich damit befassen soll? Des Weiteren habe ich das Produkt noch nicht erhalten, obwohl ich meinen Teil des Kaufvertrags ja erfüllt habe (ich wusste ja vorher nichts von der falschen IBAN). Ich glaube nicht, dass der Verkäufer das Produkt rausrückt, auch wenn er es doch eigentlich müsste, oder?

 

Deswegen brauche ich euren Rat. Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll. Lohnt sich der Weg zur Polizei und wenn ja, gegen wen hat man mehr Erfolg? Ich möchte einfach nur eine schnelle Klärung des Falls und das gekaufte Produkt erhalten.

 

Danke schon einmal im Voraus!

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@lukakap_1

 

Du solltest auf jeden Fall eine Kopie der "falschen" Überweisunf in den Fall hochladen... mit dem Screenshot der Angaben die zum Zeitpunkt angezeigt wurden.

 

Ebay kann sicher nachvollziehen wann der Verkäufer hier Änderungen vorgenommen hat.

 

Leider bist Du dadurch nur vor einer Verwarnung geschützt....

 

Der Verkäufer ist für die falsch hinterlegten Daten verantwortlich -und es ist mehr als eine Frechheit hier noch einen Fall zu öffnen !!!

 

daher mein Rat

 

Welcher Liefertermin steht in den "Einzelheiten zum Kauf" und welche Versandart war ausgewiesen bzw. hattest Du gewählt u. bezahlt ?

Bei einer nicht sendungsverfolgten Versandart geht das Risiko des Verlustes auf den Käufer über, sofern mit Überweisung (nicht mit PayPal, Lastschrift, Kreditkarte) bezahlt wurde.
Der voraussichtliche Liefertermin richtet sich immer ab dem Zahlungseingang und ist nur eine etwaige Angabe.

Klicke mal hier: http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html

 

Da dies nur Auswirkungen auf das Verkäufercockpit hat - Dir aber weder Geld oder Artikel bringt, solltest Du Dich auf dieses Scenario einstellen:
(Wenn es ein außereuropäischer Verkäufer ist, funktioniert es nicht bzw. max. mit höheren Kostenaufwand und evtl. einem vor Ort ansässigen Anwalt)

Schreibe mal per Einschreiben mit Rückschein und fordere ihn mit einer letzten Frist (ca. 10 Tage) zur Lieferung auf. Teile dabei auch sicherheitshalber nochmals Deine IBAN mit.

Text-Beispiel: "Sollte der Artikel nicht bis zum ....... bei mir eingetroffen sein oder der Betrag von..... € nicht bis zum ....... auf dem Konto DE........... eingegangen sein, sehe ich micht gezwungen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten."Hierbei sich aber nur auf die Erfüllung des Vertrages (also die Lieferung) beziehen!.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html

Bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist kannst/solltest Du einen Mahnbescheid gegen ihn erwirken (die Kosten dafür müßtest Du erstmal vorstrecken, diese werden aber gleichzeitig wieder automatisch mit eingetrieben!) und geht auch online.
Alle wesentlichen Vertragsbestandteile, Kopie des Einschreibens etc. als PDF-Datei mit einpflegen: Quittung Einschreiben/Rückschein als Nebenkosten mit in die Forderung aufnehmen.

http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/mbantrag.htm

Die Adresse hier ggf. anfordern: http://www.ebay.de/sch/ebayadvsearch?_sofindtype=9

Auf jeden Fall solltest Du umgehend alle Daten die Dir zur Verfügung stehen schon mal sichern (ggf. per Screen-Shot) und evtl.. bereits ausdrucken (Angebot mit Text und Bild aus dem Cache suchen, Kauf-Mail. Benachrichtigungsmail von ebay, Kaufbestätigung und alles was Du momentan noch in mein ebay "Käufe" oder Schriftverkehr im Fach "Nachrichten" darüber stehen hast.

Ist es eine gefälschte Adresse, bleibt Dir noch die Möglichkeit gegen den Kontoinhaber und gegen den Verkäufer bei jeder Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten...https://archive.is/eJ60v .

https//www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm

Für eine entsprechend negative Bewertung hast Du 60 Tage (ab Kaufdatum) Zeit .
Dann auch darauf achten, dass Du jeweils nur 1 Stern bei den detailierten Sternchenbewertungen gibst.
(Kein Stern zählt nicht und wirkt sich nicht negativ auf das Profil aus!


@lukakap_1 schrieb:

Hallo!

 

Ich habe vor zwei Wochen ein Produkt bei einem Privatverkäufer gekauft und diesen per Überweisung bezahlt. Da nach ein paar Tagen noch immer nicht das Geld angekommen ist, habe ich nachgefragt und erfahren, dass die IBAN, welche der Verkäufer hinterlegt hat, falsch ist. Somit habe ich das Geld (~360€) an ein falsches Konto überwiesen. Ich habe daraufhin die Überweisung reklamiert. Heute erfahre ich von der Sparkasse, da sie den Kontoinhaber nicht erreichen konnten, dass das Geld auf das falsche Konto angekommen ist und der Inhaber sich weigert, einer Rücküberweisung des Geldes zu zustimmen.

 

Ich möchte noch einmal betonen, dass der Fehler von dem Verkäufer begangen wurde. Ich habe die IBAN am PC kopiert, somit ist kein Zahlendreher entstanden. Der Verkäufer hat auch sofort, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, die Daten geändert (habe einen Screenshot von der "alten" Einzelheiten zum Kauf-Seite gemacht), allerdings rausgeredet: Er weiß nicht, wie diese IBAN da reinkommt und auch, dass da angeblich keine Bankdaten angegeben sind. (Die IBAN taucht nur bei "Für internationale Zahlungen" auf, ist ja IBAN..., Bankleitzahl, Kontonummer, etc. sind leer, nur Empfänger, Name der Bank, Hinweise des Verkäufers und halt die IBAN sind ausgefüllt.)

 

Heute hat der Verkäufer einen Fall bei ebay geöffnet. In diesem steht, dass ich bis Samstag das Produkt bezahlen soll (habe ich ja schon getan, nur halt an eine falsche IBAN). Da ich auch nicht so viel Ahnung von ebay habe, weiß ich nicht ganz, wie ich darauf reagieren soll. Der Verkäufer meinte, dass er diesen geöffnet hat, um die Verkaufsprovision zurück zubekommen (auch schön, dass er sich um die paar Euros kümmert...). 

 

Jedenfalls bin ich jetzt in einer Zwickmühle. Ich habe das Geld auf das falsche Konto überwiesen, was ja eindeutig seine Schuld ist, und der Inhaber weigert sich, mir das Geld zurück zugeben. Somit müsste ich rechtliche Schritte einleiten. Allerdings ist das, wie gesagt, nicht mein Fehler, sodass sich der Verkäufer doch eigentlich damit befassen soll? Des Weiteren habe ich das Produkt noch nicht erhalten, obwohl ich meinen Teil des Kaufvertrags ja erfüllt habe (ich wusste ja vorher nichts von der falschen IBAN). Ich glaube nicht, dass der Verkäufer das Produkt rausrückt, auch wenn er es doch eigentlich müsste, oder?

 

Deswegen brauche ich euren Rat. Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll. Lohnt sich der Weg zur Polizei und wenn ja, gegen wen hat man mehr Erfolg? Ich möchte einfach nur eine schnelle Klärung des Falls und das gekaufte Produkt erhalten.

 

Danke schon einmal im Voraus!


@lukakap_1

 

 

Ich verstehe freilich nicht,

wie es sein kann,

daß die Bank einerseits den Kontoinhaber nicht erreicht haben will,

andererseits bekannt ist,

daß er eine Rücküberweisung verweigert.

Das ist für mich widersprüchlich.

Dein Herausgabeanspruch ergibt sich aus dem BGB, § 812.

Problem:

Die Bank wird unter Umständen die Daten ihres Kunden nicht herausgeben.

http://www.banktip.de/konten-karten/artikel/was-tun-bei-falscher-ueberweisung/falsche-ueberweisung-e...

Dann würde ich die Bank aber darüber informieren,

daß der unberechtigte Empfang des Geldes keinen Vorsatz darstellte,

darum auch keine Unterschlagung im Raum steht.

Wenn er aber trotz Kenntnis des unberechtigten Erhalts einer Leistung die Herausgabe

entgegen dem BGB verweigert,

wäre das eine bewußte und vorsätzliche Handlung.

 

Hat der Verkäufer einen Zahlendreher in seine IBAN eingebaut,

ist er haftbar bzw. hat zu liefern.

Wenn ein Zahlender nachweisen kann,

daß er die falschen Daten aus dem System entnommen hat,

hat er seinen Teil des Geschäftes erfüllt.

Die Eingabe der Daten und deren Kontrolle ist nicht in seinem Einflußbereich.

Bei einem Hack muß der Anbieter diesen im Zweifel nachweisen,

aber das muß Euren Handel nicht direkt betreffen.

Problem:

Auf beiden Seiten könnte es eine Masche sein.

Darum würde ich schon deshalb eine Strafanzeige gegen den Geldempfänger erstatten.

 

 

 

Hast du die ominöse Kontonummer mal gegoogelt?

 

Möglicherweise wurde der VK gehacked und hat erst durch dich davon erfahren, gibt es aber nicht zu....

 

Anzeige bei der Polizei auf alle Fälle gegen den Kontoinhaber wegen Unterschlagung.

 

Eine negative Bewertung wird dir leider nichts bringen, da der Verkäufer diese bei Fallschließung wegen Nichtzahlens gelöscht bekommt.

Da hilft nur ein Anruf beim Kundenservice und zwar bevor der Nichtzahlerfall abgeschlossen wird. Nur die können sagen wann die Bankverbindung geändert wurde. Entweder ist der Account des Verkäufers gehackt worden und der Hacker hat seine Bankverbindung eingetragen um Zahlungen abzugreifen (in dem Fall müsste der Verkäufer Strafanzeige gegen den Bankkontoinhaber stellen, das ist nicht Deine Verantwortung) oder der Verkäufer versucht selbst zu betrügen und Zahlungen umzuleiten. Das der Zahlungsempfänger sich weigert das Geld zurück zu überweisen ist ein deutliches Indiz dafür.

 

Du solltest im eröffneten Fall angeben wann und an welche Bankverbindung Du bezahlt hast. Ebay sollte dann sehen können das die Bankverbindung erst später geändert wurde. Das der Verkäufer den Fall geöffnet hat um sich die Provision erstatten zu lassen würde ich ebenfalls schreiben. Du hast bezahlt und beim Bezahlen keinen Fehler gemacht. Der Verkäufer muss Dir den Artikel zuschicken oder sich darum kümmern das Du dein Geld wiederbekommst. Zur Polizei gehen solltest Du aber erst wenn der Verkäufer Dich im Regen stehen lässt. Eine Bewertung solltest Du auch erst abgeben wenn die Sache einigermaßen geklärt ist. Wenn Du jetzt negativ bewertest wird die Bewertung automatisch komplett gelöscht falls der Nichtzahlerfall zu Deinen Ungunsten entschieden wird. Danach kannst Du über ebay gar nichts mehr machen sondern nur noch per Strafanzeige.

 

Gruß

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