13-09-2016 22:27
Hallo!
Ich habe vor zwei Wochen ein Produkt bei einem Privatverkäufer gekauft und diesen per Überweisung bezahlt. Da nach ein paar Tagen noch immer nicht das Geld angekommen ist, habe ich nachgefragt und erfahren, dass die IBAN, welche der Verkäufer hinterlegt hat, falsch ist. Somit habe ich das Geld (~360€) an ein falsches Konto überwiesen. Ich habe daraufhin die Überweisung reklamiert. Heute erfahre ich von der Sparkasse, da sie den Kontoinhaber nicht erreichen konnten, dass das Geld auf das falsche Konto angekommen ist und der Inhaber sich weigert, einer Rücküberweisung des Geldes zu zustimmen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass der Fehler von dem Verkäufer begangen wurde. Ich habe die IBAN am PC kopiert, somit ist kein Zahlendreher entstanden. Der Verkäufer hat auch sofort, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, die Daten geändert (habe einen Screenshot von der "alten" Einzelheiten zum Kauf-Seite gemacht), allerdings rausgeredet: Er weiß nicht, wie diese IBAN da reinkommt und auch, dass da angeblich keine Bankdaten angegeben sind. (Die IBAN taucht nur bei "Für internationale Zahlungen" auf, ist ja IBAN..., Bankleitzahl, Kontonummer, etc. sind leer, nur Empfänger, Name der Bank, Hinweise des Verkäufers und halt die IBAN sind ausgefüllt.)
Heute hat der Verkäufer einen Fall bei ebay geöffnet. In diesem steht, dass ich bis Samstag das Produkt bezahlen soll (habe ich ja schon getan, nur halt an eine falsche IBAN). Da ich auch nicht so viel Ahnung von ebay habe, weiß ich nicht ganz, wie ich darauf reagieren soll. Der Verkäufer meinte, dass er diesen geöffnet hat, um die Verkaufsprovision zurück zubekommen (auch schön, dass er sich um die paar Euros kümmert...).
Jedenfalls bin ich jetzt in einer Zwickmühle. Ich habe das Geld auf das falsche Konto überwiesen, was ja eindeutig seine Schuld ist, und der Inhaber weigert sich, mir das Geld zurück zugeben. Somit müsste ich rechtliche Schritte einleiten. Allerdings ist das, wie gesagt, nicht mein Fehler, sodass sich der Verkäufer doch eigentlich damit befassen soll? Des Weiteren habe ich das Produkt noch nicht erhalten, obwohl ich meinen Teil des Kaufvertrags ja erfüllt habe (ich wusste ja vorher nichts von der falschen IBAN). Ich glaube nicht, dass der Verkäufer das Produkt rausrückt, auch wenn er es doch eigentlich müsste, oder?
Deswegen brauche ich euren Rat. Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll. Lohnt sich der Weg zur Polizei und wenn ja, gegen wen hat man mehr Erfolg? Ich möchte einfach nur eine schnelle Klärung des Falls und das gekaufte Produkt erhalten.
Danke schon einmal im Voraus!
Du solltest auf jeden Fall eine Kopie der "falschen" Überweisunf in den Fall hochladen... mit dem Screenshot der Angaben die zum Zeitpunkt angezeigt wurden.
Ebay kann sicher nachvollziehen wann der Verkäufer hier Änderungen vorgenommen hat.
Leider bist Du dadurch nur vor einer Verwarnung geschützt....
Der Verkäufer ist für die falsch hinterlegten Daten verantwortlich -und es ist mehr als eine Frechheit hier noch einen Fall zu öffnen !!!
daher mein Rat
Welcher Liefertermin steht in den "Einzelheiten zum Kauf" und welche Versandart war ausgewiesen bzw. hattest Du gewählt u. bezahlt ?
Bei einer nicht sendungsverfolgten Versandart geht das Risiko des Verlustes auf den Käufer über, sofern mit Überweisung (nicht mit PayPal, Lastschrift, Kreditkarte) bezahlt wurde.
Der voraussichtliche Liefertermin richtet sich immer ab dem Zahlungseingang und ist nur eine etwaige Angabe.
Klicke mal hier: http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
Da dies nur Auswirkungen auf das Verkäufercockpit hat - Dir aber weder Geld oder Artikel bringt, solltest Du Dich auf dieses Scenario einstellen:
(Wenn es ein außereuropäischer Verkäufer ist, funktioniert es nicht bzw. max. mit höheren Kostenaufwand und evtl. einem vor Ort ansässigen Anwalt)
Schreibe mal per Einschreiben mit Rückschein und fordere ihn mit einer letzten Frist (ca. 10 Tage) zur Lieferung auf. Teile dabei auch sicherheitshalber nochmals Deine IBAN mit.
Text-Beispiel: "Sollte der Artikel nicht bis zum ....... bei mir eingetroffen sein oder der Betrag von..... € nicht bis zum ....... auf dem Konto DE........... eingegangen sein, sehe ich micht gezwungen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten."Hierbei sich aber nur auf die Erfüllung des Vertrages (also die Lieferung) beziehen!.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
Bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist kannst/solltest Du einen Mahnbescheid gegen ihn erwirken (die Kosten dafür müßtest Du erstmal vorstrecken, diese werden aber gleichzeitig wieder automatisch mit eingetrieben!) und geht auch online.
Alle wesentlichen Vertragsbestandteile, Kopie des Einschreibens etc. als PDF-Datei mit einpflegen: Quittung Einschreiben/Rückschein als Nebenkosten mit in die Forderung aufnehmen.
http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/mbantrag.htm
Die Adresse hier ggf. anfordern: http://www.ebay.de/sch/ebayadvsearch?_sofindtype=9
Auf jeden Fall solltest Du umgehend alle Daten die Dir zur Verfügung stehen schon mal sichern (ggf. per Screen-Shot) und evtl.. bereits ausdrucken (Angebot mit Text und Bild aus dem Cache suchen, Kauf-Mail. Benachrichtigungsmail von ebay, Kaufbestätigung und alles was Du momentan noch in mein ebay "Käufe" oder Schriftverkehr im Fach "Nachrichten" darüber stehen hast.
Ist es eine gefälschte Adresse, bleibt Dir noch die Möglichkeit gegen den Kontoinhaber und gegen den Verkäufer bei jeder Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten...https://archive.is/eJ60v .
https//www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm
Für eine entsprechend negative Bewertung hast Du 60 Tage (ab Kaufdatum) Zeit .
Dann auch darauf achten, dass Du jeweils nur 1 Stern bei den detailierten Sternchenbewertungen gibst.
(Kein Stern zählt nicht und wirkt sich nicht negativ auf das Profil aus!
@lukakap_1 schrieb:Hallo!
Ich habe vor zwei Wochen ein Produkt bei einem Privatverkäufer gekauft und diesen per Überweisung bezahlt. Da nach ein paar Tagen noch immer nicht das Geld angekommen ist, habe ich nachgefragt und erfahren, dass die IBAN, welche der Verkäufer hinterlegt hat, falsch ist. Somit habe ich das Geld (~360€) an ein falsches Konto überwiesen. Ich habe daraufhin die Überweisung reklamiert. Heute erfahre ich von der Sparkasse, da sie den Kontoinhaber nicht erreichen konnten, dass das Geld auf das falsche Konto angekommen ist und der Inhaber sich weigert, einer Rücküberweisung des Geldes zu zustimmen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass der Fehler von dem Verkäufer begangen wurde. Ich habe die IBAN am PC kopiert, somit ist kein Zahlendreher entstanden. Der Verkäufer hat auch sofort, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, die Daten geändert (habe einen Screenshot von der "alten" Einzelheiten zum Kauf-Seite gemacht), allerdings rausgeredet: Er weiß nicht, wie diese IBAN da reinkommt und auch, dass da angeblich keine Bankdaten angegeben sind. (Die IBAN taucht nur bei "Für internationale Zahlungen" auf, ist ja IBAN..., Bankleitzahl, Kontonummer, etc. sind leer, nur Empfänger, Name der Bank, Hinweise des Verkäufers und halt die IBAN sind ausgefüllt.)
Heute hat der Verkäufer einen Fall bei ebay geöffnet. In diesem steht, dass ich bis Samstag das Produkt bezahlen soll (habe ich ja schon getan, nur halt an eine falsche IBAN). Da ich auch nicht so viel Ahnung von ebay habe, weiß ich nicht ganz, wie ich darauf reagieren soll. Der Verkäufer meinte, dass er diesen geöffnet hat, um die Verkaufsprovision zurück zubekommen (auch schön, dass er sich um die paar Euros kümmert...).
Jedenfalls bin ich jetzt in einer Zwickmühle. Ich habe das Geld auf das falsche Konto überwiesen, was ja eindeutig seine Schuld ist, und der Inhaber weigert sich, mir das Geld zurück zugeben. Somit müsste ich rechtliche Schritte einleiten. Allerdings ist das, wie gesagt, nicht mein Fehler, sodass sich der Verkäufer doch eigentlich damit befassen soll? Des Weiteren habe ich das Produkt noch nicht erhalten, obwohl ich meinen Teil des Kaufvertrags ja erfüllt habe (ich wusste ja vorher nichts von der falschen IBAN). Ich glaube nicht, dass der Verkäufer das Produkt rausrückt, auch wenn er es doch eigentlich müsste, oder?
Deswegen brauche ich euren Rat. Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll. Lohnt sich der Weg zur Polizei und wenn ja, gegen wen hat man mehr Erfolg? Ich möchte einfach nur eine schnelle Klärung des Falls und das gekaufte Produkt erhalten.
Danke schon einmal im Voraus!
Ich verstehe freilich nicht,
wie es sein kann,
daß die Bank einerseits den Kontoinhaber nicht erreicht haben will,
andererseits bekannt ist,
daß er eine Rücküberweisung verweigert.
Das ist für mich widersprüchlich.
Dein Herausgabeanspruch ergibt sich aus dem BGB, § 812.
Problem:
Die Bank wird unter Umständen die Daten ihres Kunden nicht herausgeben.
Dann würde ich die Bank aber darüber informieren,
daß der unberechtigte Empfang des Geldes keinen Vorsatz darstellte,
darum auch keine Unterschlagung im Raum steht.
Wenn er aber trotz Kenntnis des unberechtigten Erhalts einer Leistung die Herausgabe
entgegen dem BGB verweigert,
wäre das eine bewußte und vorsätzliche Handlung.
Hat der Verkäufer einen Zahlendreher in seine IBAN eingebaut,
ist er haftbar bzw. hat zu liefern.
Wenn ein Zahlender nachweisen kann,
daß er die falschen Daten aus dem System entnommen hat,
hat er seinen Teil des Geschäftes erfüllt.
Die Eingabe der Daten und deren Kontrolle ist nicht in seinem Einflußbereich.
Bei einem Hack muß der Anbieter diesen im Zweifel nachweisen,
aber das muß Euren Handel nicht direkt betreffen.
Problem:
Auf beiden Seiten könnte es eine Masche sein.
Darum würde ich schon deshalb eine Strafanzeige gegen den Geldempfänger erstatten.
Hast du die ominöse Kontonummer mal gegoogelt?
Möglicherweise wurde der VK gehacked und hat erst durch dich davon erfahren, gibt es aber nicht zu....
Anzeige bei der Polizei auf alle Fälle gegen den Kontoinhaber wegen Unterschlagung.
Eine negative Bewertung wird dir leider nichts bringen, da der Verkäufer diese bei Fallschließung wegen Nichtzahlens gelöscht bekommt.
Habe noch etwas gefunden:
http://www.falle-internet.de/de/html/ap_ga_help4.php
https://www.wbs-law.de/e-commerce/haften-ebay-nutzer-wenn-ihr-account-gehackt-wird-53496/
Wenn TE bis heute keine Nachricht von ebay erhalten hat, hat der Verkäufer immer noch nicht den Hackerangriff bei ebay gemeldet und somit die Sache zeitlich verzögert....
Die Beispiele in den Links sind Betroffene, die keinen Artikel eingestellt hatten und entsprechend nicht zeitnahe Abhilfe schaffen konnten...
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass dies bei dem Verkäufer noch nicht das Ende der Fahnenstange ist.... der Hack ist nicht beendet. Und das ist dann absolut fahrlässig ! Auch die Meldung an ebay ist nötig...
Generell sollte er mit und nicht gegen den Käufer handeln.
Lies hier was ich empfehle: http://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Konto-geknackt/qaq-p/3148747/comment-id/19...
"Ich war eben bei der Polizei und habe den Fall geschildert. Diese meinten, dass ich den Verkäufer anschreiben soll, sodass ich die Ware bekomme bzw. das Geld zurückbekomme. Wenn der Verkäufer die Frist nicht einhält, soll ich mich nochmal melden. Und wegen den Kontoinhaber meinten sie, dass das die Sache des Verkäufers ist. Ich werde nachher ein Einschreiben verschicken und dann kann ich nur hoffen."
Kann es denn sein,
daß die Herrschaften die Problemstellung nicht komplett erfaßt haben,
weil es drei Beteiligte gibt?
1. Du hast aufgrund von Bankdatenangaben des Verkäufers,
mit dem Du einen Vertrag hast,
eine Überweisung getätigt
und damit Deinen Teil des Vertrages eigentlich erfüllt.
2. Der Verkäufer behauptet,
daß er kein Geld erhalten hat,
für die Fehlüberweisung nicht verantwortlich ist.
3. Eine dritte Person hat eine Leistung erhalten,
von der er entweder noch nichts weiß (Deine Aussage, die Bank habe ihn nicht erreichen können)
oder die nicht bereit ist,
die Leistung zurückzugewähren (Deine Aussage, er verweigere die Rücküberweisung).
Wenn er sich weigert,
muß er auch angezeigt werden,
jedenfalls dann,
wenn seine Bank Dir die Anschrift des Geldempfängers nicht zur Verfügung stellt.
Da hilft nur ein Anruf beim Kundenservice und zwar bevor der Nichtzahlerfall abgeschlossen wird. Nur die können sagen wann die Bankverbindung geändert wurde. Entweder ist der Account des Verkäufers gehackt worden und der Hacker hat seine Bankverbindung eingetragen um Zahlungen abzugreifen (in dem Fall müsste der Verkäufer Strafanzeige gegen den Bankkontoinhaber stellen, das ist nicht Deine Verantwortung) oder der Verkäufer versucht selbst zu betrügen und Zahlungen umzuleiten. Das der Zahlungsempfänger sich weigert das Geld zurück zu überweisen ist ein deutliches Indiz dafür.
Du solltest im eröffneten Fall angeben wann und an welche Bankverbindung Du bezahlt hast. Ebay sollte dann sehen können das die Bankverbindung erst später geändert wurde. Das der Verkäufer den Fall geöffnet hat um sich die Provision erstatten zu lassen würde ich ebenfalls schreiben. Du hast bezahlt und beim Bezahlen keinen Fehler gemacht. Der Verkäufer muss Dir den Artikel zuschicken oder sich darum kümmern das Du dein Geld wiederbekommst. Zur Polizei gehen solltest Du aber erst wenn der Verkäufer Dich im Regen stehen lässt. Eine Bewertung solltest Du auch erst abgeben wenn die Sache einigermaßen geklärt ist. Wenn Du jetzt negativ bewertest wird die Bewertung automatisch komplett gelöscht falls der Nichtzahlerfall zu Deinen Ungunsten entschieden wird. Danach kannst Du über ebay gar nichts mehr machen sondern nur noch per Strafanzeige.
Gruß
Ich habe mal bei berufener Stelle nachgefragt.
Der Verkäufer hat keine Handhabe,
gegen den falschen Geldempfänger Ansprüche geltend zu machen.
Er kann ihn auch nicht erfolgreich anzeigen,
weil er nicht einmal geschädigt ist (ist nicht sein Geld).
Du kannst das sehr wohl.
Es ist auch nützlich,
weil Du damit belegst,
daß Du mit dem Empfänger nichts zu tun hast.
Ich würde mir wünschen,
daß so mancher Polizist seine Rechtskenntnisse aufpoliert
oder einfach mal die Kresse hält.
Zurückbuchen lassen kannst Du das Geld freilich nicht,
also ist die vom Verkäufer behauptete Information der Bank nicht wahr.
Du kannst Dich an Deine Bank wenden,
die kann wegen der Verweigerung des Falschempfängers die Daten des Kontoinhabers anfordern,
damit Du rechtlich gegen den Kontoinhaber vorgehen kannst.
Die Empfängerbank ist verpflichtet,
diese Daten für rechtliche Schritte herauszurücken.
Dann kann Deine Bank den Empfänger zunächst anschreiben,
ihn über die Rechtslage aufklären
und zur Rückzahlung auffordern.
Das muß Deine Bank nicht kostenlos machen.
Sollten Dir Unkosten daraus entstehen,
kannst Du sie vom Verkäufer einfordern
bzw. einklagen,
wenn Du belegen kannst,
daß der Verkäufer die Daten falsch eingetragen hat.
Die Forderung des Geldbetrages vom Verkäufer,
so sagte man mir,
sei zum jetzigen Zeitpunkt eher schwierig und zu früh.
Wenn Du Pech hast,
nimmt der außerdem das Einschreiben einfach nicht an.
Dann hättest Du nichts erreicht.
Danke für die weiteren Infos...
"Ich habe gestern ebay die ganzen Nachweise geschickt und der Kundenservice hat gemeint, dass ich den Vermerk im Anschluss löschen kann. Das ist zwar schön und gut, aber ich möchte nicht bis zur Frist warten und dann zieht sich der Verkäufer zurück, sodass mir ebay nicht mehr helfen wird, wenn ihr versteht, was ich meine."
Nein das verstehe ich jetzt nicht - Ebay hilft niemanden - und schon gar nicht bei Überweisung.Und der Verkäufer hat sich die ganze Zeit zurückgezogen, was die Karre aus dem Dreck ziehen angeht.... da ist keine Gefahr in Verzug.
Die einzige Möglichkeit dem Verkäufer eins reinzuwürgen, ist das er
Unberechtigter Weise eine Fallöffnung vorgenommen hat.
Ggf. kannst Du erst danach nach dieser Regelung vorgehen: http://pages.ebay.de/help/policies/fvf-abuse.html oder findest Du jetzt schon die Möglichkeit des beschriebenen Meldebuttons.
Aber dies kannst Du erst mit dem Einspruch (nach Fallschließung und Verwarnung) verdeutlichen.
Dann sehen sich auch ganz andere Mitarbeiter den Fall an und entscheiden "Verwarnung wird gestrichen" - Dann war es das.
Was die Fristsetzung der Bestätigung der Bank angeht, ist es in der Tat lächerlich...
Aber trotzdem solltest Du Dich an diese nochmals wenden.... und Dir diese Auskunft in schriftlicher Form geben lassen. Die evtl. Gebühren dem Verkäufer aber auferlegen, da diese durch seinen (gehackten) Account entstanden sind.
Ich will es einfach nicht verstehen, dass der Verkäufer nicht bei der Polizei war und bei ebay keine entsprechende Meldung eingereicht hat.... deswegen würde ich ihn auf diese umständliche Weise dazu bringen wollen.
Irgendwann muß er doch mal vor ebay Stellung nehmen.... nicht immer Du bei der Bank, der Polizei und jetzt noch bei ebay.
Drehe den Spieß um !
Und wenn er wirklich nichts dafür kann - passiert ihm auch dadurch nichts.... also warum wird er nicht tätig ?
Ich habe noch eine Gegenfrage: Fing die IBAN mit DE an oder war es ein ausländisches Konto ???
Ebay wird sowieso nicht helfen,
wenn überwiesen worden ist.
Die Idee eines der Schreiber hier,
Ebay könne doch sehen,
wann die Kontodaten vom Accountinhaber geändert worden sind,
setzte freilich voraus,
daß die das sehen wollen
und es sie interessiert.
Ich vermute,
das interessiert sie nicht.
Du schreibst wiederholt,
Du habest wenig Zeit.
Immerhin reicht sie für einen Dialog hier
und auch mit dem Anbieter.
Viele Banken haben auch am Freitag bis 17 Uhr auf.
Frag halt erst einmal nach,
ob man Dir was Schriftliches geben kann
und fordere Deine Bank auf,
Dir die Daten des anderen Bankkontoinhabers zu verschaffen.
Wie bzw. auf welcher Grundlage wurde doch schon geschrieben.
Es gibt doch nur wenige Möglichkeiten.
Sehe das ähnlich wie *catdog64*.
Aber das solltest Du freilich selbst eingrenzen können,
wenn Du die falsche
und die korrigierte IBAN miteinander vergleichst.
Bei einem Zahlendreher müßte relativ viel übereinstimmen.
Bei völlig unterschiedlichen Daten darf man sich fragen,
warum der Verkäufer kein Interesse an der Aufklärung zu haben scheint.
Ich wäre sehr sauer,
wenn ich fremde Kontodaten in meinem Account hinterlegt fände.
Die eigene Kontonummer trägt man doch nicht völlig abweichend ein.