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Falsche negative Bewertung

Also,

 

ebay hilft mir nicht und die Käuferin ist eine Lügnerin oder die Post verpackt und mixt Sendungen neu.

 

Ich habe einer Käuferin den richtigen Artikel gesendet und sie darf mich negativ bewerten ich darf das aber nicht kommentieren, nämlich das sie lügt und den richtigen Artikel erhalten hat?! 

 

Ich habe einen Freund bei der Post anufen lassen, ich habe einen Nachsendeauftrag bei der Post gestellt und das obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass das bei der Post vertauscht wurde, ich habe der Käuferin gesagt ich bin taub und besitze keine CDs und kann ihr keine CDs schicken - trotzdem bekomme ich eine schlechte Bewertung und mein Kommentar wird gelöscht. Sie wollte doch offensichtlich nur das Geld zurück.. Mal schauen ob es klappt...

 

Bin ich als Verkäufer hier so rechtlos? Es nur um einen kleinen Betrag, aber irgendwie auch ums Prinzip. Da ich als ab und zu verkäufer ja nur wenige Bewertungen habe. Ich verstehe nicht, dass so bösartige Leute damit durchkommen und ich nichts tun kann.

 

Ich hätte wirklich Lust einen Anwalt einzuschalten - einfach weil ich mich so hilflos fühle Smiley (traurig)

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http://www.ebay.de/itm/Schwarze-Schwan-Nassim-Nicholas-Taleb-2012-Taschenbuch-neu-/121165039462

 

Na, da haben sich ja wieder 2 gesucht und gefunden. Natürlich ist eine vorschnelle negative Bewertung sehr ärgerlich. Aber die kann man auch nachträglich noch ändern. Allerdings nur wenn man mit dem Käufer kommuniziert.

 

Denn: Eine Bücher- oder Warensendung ist nun mal eine "offene" Versandart. Und da kann es schon mal passieren, dass der Inhalt aus der Verpackung rutscht. Wenn das dann bei gleich 2 oder mehr Sendungen passiert, dann kann auch schon mal was vertrauscht werden. Es gibt also keinen Grund der Käuferein eine Lüge zu unterstellen.

 

die Käuferin ist eine Lügnerin

 

Anstatt die Käuferin weiter zu verärgern und zu beleidigen, hättest Du als Verkäufer mehr Verständnis zeigen sollen und sie bitten können, das Ergebnis der Nachforschung abzuwarten. Denn andersrum hat jetzt ein CD-Käufer ein Buch was er nicht wollte. Wenn die ebenfalls einen Nachforschungsantrag stellen, kann sich der Irrtum aufklären. Aber bei solchen Problemen gleich die Rote Karte zu zücken bzw. gleich eine Lüge und den Versuch der Erstattung zu unterstellen, ist von beiden Seiten völlig überzogen.

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