11-08-2012 19:10
Hallo,
Ich habe vor kurzem eine Münzsammlung verkauft:
http://www.ebay.de/itm/160854887071?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1562.l2649
Nun habe ich eine Nachricht vom Käufer ehalten, in der er behauptet, dass die Beschreibung nicht dem Foto entspreche und er deswegen vom Kauf zurücktreten möchte.
Nun: Ich habe ihm geantwortet, dass die Münzschatullen, die in dem Foto abgebildet waren, aber nicht beim Verkauf enthalten sind, deutlich in der Beschreibung vom Verkauf ausgeschlossen wurden.
Sogar Fett hervorgehoben.
Nun droht er mit seinem Anwalt. Soll ich den Artikel zurücknehmen oder bin ich im Recht?
Beschreibung UND Foto beschreiben gemeinsam eine angebotene Ware.
Du verbirgst den Hinweis (absichtlich!?), dass die Hüllen nicht dazu gehören weit unten unter deinen AGB.
Warum eigentlich? Also warum sind die Hüllen nicht dabei, was ich für absolut unüblich halte. Kein Münzsammler, der einigermaßen ernst genommen werden will, würde die Münzen lose verschicken.
Es ist eigentlich schade, dass dein Käufer möglicherweise den Rechtsweg scheuen wird.
Ich bin mir keineswegs sicher, ob du mit diesem Angebot bei Gericht durchkommen würdest.
Und ob der Käufer (dem ich persönlich zustimmen würde) oder du im Recht bist, kann leider nur ein Gericht endgültig beantworten.
Auf eine rote Bewertung mit entsprechendem Sternchenabzug solltest du dich auf jeden Fall einrichten.