15-10-2017 15:43
Guten Tag,
Ich verkaufte eine Artikel und der Käufer wünschte eine Rechnung. Ich hielt mich an folgende Anleitung: http://www.ebay.de/gds/Rechnungen-beim-Privatverkauf-ausstellen-so-gehts-/10000000176935606/g.html
Als Käuferadresse habe ich die Versand Adresse gewählt, welche ich beim Zahlungseingang über Paypal bekommen habe.
Nun möchte der Käufer eine Rechnung habe, die an eine Firma geht, obwohl ich nicht an die Firma verkauft habe.
Darf ich diesem Wunsch nachkommen oder ist das falsch?
@ferryferryferry schrieb:Guten Tag,
Ich verkaufte eine Artikel und der Käufer wünschte eine Rechnung. Ich hielt mich an folgende Anleitung: http://www.ebay.de/gds/Rechnungen-beim-Privatverkauf-ausstellen-so-gehts-/10000000176935606/g.html
Als Käuferadresse habe ich die Versand Adresse gewählt, welche ich beim Zahlungseingang über Paypal bekommen habe.
Nun möchte der Käufer eine Rechnung habe, die an eine Firma geht, obwohl ich nicht an die Firma verkauft habe.
Darf ich diesem Wunsch nachkommen oder ist das falsch?
die Versandadresse ist das eine, die Adresse, auf welche der eBay-Account angemeldet ist, das andere
fordere die Kontaktdaten über die erweiterte Suche an:
https://www.ebay.de/sch/ebayadvsearch?_sofindtype=9
in der "Rechnung", was bei privaten Anbietern eigentlich nur eine Quittung über den gezahlten Betrag ist, steht dann einfach:
Käufer XY, Adresse wo auch immer
Verkäufer XY, Adresse wo auch immer
Betrag 123 Euro für Artikel XY (Artikelnummer) am TT.MM.JJJJ auf Bankkonto BIC / IBAN (oder ggf. per PayPal) dankend erhalten ... das reicht vollkommen aus
abgesehen davon gehört normalerweise auch eine Unterschrift darunter - und wenn Du den Artikel schon versendet hast, würde ich als Verkäuferin die Quittung nur per Brief versenden, wenn der Käufer auch dafür zahlt
ansonsten kann er genauso gut seine Kaufbestätigung, die ER ebenfalls per Mail erhalten hat, ausdrucken und dazu seinen Kontoauszug pappen, das wird selbstverständlich ebenfalls vom FA anerkannt
Ohne dass ich jetzt die exakten rechtlichen Hintergründe kenne, würde mir mein Halbwissen sagen,
dass ich eine Rechnung bzgl. eines Verkaufes an genau die Person, Firma oder Institution ausstelle, die bei mir gekauft hat.
Ausnahme wäre für mich, wenn ich wüsste, dass diese Person berechtigt ist, im Namen der besagten Firma zu handeln. Das sollte Otto Normalverbraucher aber eher schwer fallen. Investigatives Durchforsten des Internet, ob die Angaben richtig sein könnten, gehört nicht zu den Pflichten eines Verkäufers.
Sollte der Kauf nun von einem privaten eBay-Konto aus erfolgt sein, dürfte nach meiner Vermutung der Käufer selbst dafür verantwortlich sein, diesen Kauf in die Papiere für seine Firma zu überführen.
Wenn ich privat was kaufe, könnte ich ja auch nach Treu und Glauben behaupten, ich hätte für's Kanzleramt einen Kauf getätigt und darum bitten, die Rechnung für diese Institution auszustellen. Was Du garantiert nicht tätest.
Oder ist in dem Käuferkonto bereits eine Firma benannt, die nur in der PayPal-Lieferadresse nicht benannt ist? Dann könntst Du die Rechnung wohl schon auch für die Firma ausstellen.