28-09-2013 17:47
Hallo,
folgendes Problem:
ich habe einen Artikel eingestellt, der original verpackt war, und auf dem aüßerlich der richtigen Wert dargestellt war. Sichbar waren durch die durchsichtige Verpackung allerdings falsche Artikel eingeschweisst. Der Käufer hat somit das Recht zur Rückgabe genutzt.
Bei der Rücksendung stellte ich jedoch fest, dass der Käufer die Originalverpackung geöffnet hatte. Somit kann ich beim Hersteller/Verkäufer an mich keine Regressansprüche stellen oder reklamieren, da die Verpackung geöffnet war. Wie ist jetzt zu verfahren?
Transaktionsnummer:5ET66318ST6871109
MfG
Uwe Ehlebracht
Halt Stop vergiss es !!!
Das war ja kein Widerruf, sondern eine berechtigte Reklamation.
Dann kannst dem Käufer natürlich keinen Vorwurf machen, daß er erst auspackte bevor er merkte, daß es der falsche Artikel war.