16-03-2019 16:20
Hi,
ich habe einen Artikel verkauft, aber der Käufer hat es nicht bezahlt, daraufhin habe ich einen Fall eröffnet um meine Gebühren erstattet zu bekommen.
Nun habe ich die Verkaufsprovision per PayPal bezahlt.
Frage: Bekomme ich die Gutschrift auf das PayPal-Konto erstattet oder auf mein hinterlegtes Bankkonto?
Vielen Dank.
@sabska89 schrieb:Hi,
ich habe einen Artikel verkauft, aber der Käufer hat es nicht bezahlt, daraufhin habe ich einen Fall eröffnet um meine Gebühren erstattet zu bekommen.
Nun habe ich die Verkaufsprovision per PayPal bezahlt.
Frage: Bekomme ich die Gutschrift auf das PayPal-Konto erstattet oder auf mein hinterlegtes Bankkonto?
Vielen Dank.
weder ....noch:
die Gutschrift der Verkaufsprovision erfolgt auf Dein Ebay-Gebührenkonto.
Achte beim Schließen des Falls auf den "richtigen" Klick - bei der Abfrage: "Haben Sie die Zahlung des Käufers erhalten?" musst Du zwingend auf NEIN klicken - nur dadurch wird der Fall geschlossen, die Gebühren gutgeschrieben und der Nichtzahler verwarnt.
Natürlich NUR durchführen wenn tatsächlich keine Zahlung eingegangen ist.
Nicht vergessen den Kaufvertrag separat unter Fristsetzung zu kündigen - das o.g. Prozedere dient lediglich dazu die Gebühren zu stornieren!
Das Guthaben auf Deinem Ebay-Konto kannst Du für zukünftige Verkäufe "stehen" lassen....
oder die Auszahlung beantragen:
https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/gebhrengutschriften?id=4128
@excludio
Dann müsste sie ja schon zwei Maschinen "ersteigert" haben, denn da sind ja zwei Zahlen grün.....
So, ich folge ihr nun. Aber die Übersicht ist schon heftig..
"ob das noch klappt,
wenn die KA nicht durchlaufen wurde... falls das hier nicht passiert ist."
Du müsstest wissen das ein Durchlaufen der Kaufabwicklung (seitens des Käufers) nciht erforderlich ist damit ein Verkäufer diese Daten sehen kann!
Sobald der Artikel verkauft ist sehe ich 1 Sekunde später - via Einzelheiten zum Kauf- die Anschrift des Käufers.
Ob diese stimmt weiß niemand - wenn es ein aktiver Account ist der gerade geshoppt hat (anhand der Käuferbewertungen zu sehen) setze ich voraus das die Anschrift stimmt.
ICH würde keinen Cent für ein Einschreiben ausgeben - nicht bei diesem Artikelwert.
Die Ebay-Nachrichten bieten sich dafür hervorragend an:
über das Auswahlmenu den Punkt "Kontakt zum Käufer" anklicken - dann öffnet sich die entsprechende Maske um die Nachricht zu schreiben - diese würde ich mit dem Tagesdatum versehen
-
den Haken bei "Kopie an meine Mailadresse senden" setzen: und schon habe ich den kostenlosen Nachweis!

Ich würde KEINEN Kaufabbruch einleiten - ganz im Gegenteil:
Ich würde einen "nicht-bezahlten-Artikel" melden und nach obigem Schema schließen - Punkt!
Was bringt mir ein Beobachten/Followen dieses Users? Nix - reine Zeitverschwendung!
@sabska89
Dein Käufer hat bereits 4 Gebotsrücknahmen im Profil - gleichzeitig bietet der User wie ein Doller auf alles mögliche
-
entweder kaufwütig und/oder dann doch nicht die Kohle "parat'".
https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=223428340333&bidtid=22160458400...
Guten Abend, @excludio !
Ich versuche es mal andersherum:
Die Schriftform ist nur für wenige Erklärungen ges. vorgeschrieben.
https://www.it-recht-kanzlei.de/gesetzliche-schriftform.html
Hier auf ebay werden Kaufverträge, also gegenseitige Willenserklärungen in elektonischer Form abgegeben.
Dies beinhaltet auch die stillschweigend voraussetzbare Erklärung des Käufers (durch Gebotsabgabe), den Artikel bezahlen zu wollen.
Da ja nun bereits auf eBay, aber auch im BGB auf die zeitnahe Zahlung hingeweisen wird,
dann ein Verkäufer noch mehrfach eine Fristsetzung abgibt,
und das alles auf eben genau dem gleichen elektronischen Wege,
wieso sollte dann ein Rücktritt von dem Kaufvertrag bei Verstreichen einer angemessenen Zahlungsfrist eben nicht auch auf diesem Wege genügen?
Zumal hier der in wenigen Urteilen zitierte Nachweis der Zustellung der Nachricht eben genau durch das eBay-Nachrichtensystem immer gewährleistet wäre?
http://www.jurarat.de/kann-ich-e-mail-kuendigen-oder-vertraege-abschliessen