19-05-2016 20:17
Hallo,
[Hintergrund zum Vorfall]
meine Mutter hat einen Käufer gehabt der bei jedem Kauf über die Hälfte der Artikel zurückgeschickt hat. Immer ohne gute Grundangabe, abgesehen von 2 Artikel wo der Käufer "Farbe nicht so wie abgebildet" geschrieben hat, hat er sich nicht mal um Erklärung bemüht und einfach immer wieder einen Satz kopiert. Die Artikel hatten immer min. 3 Fotos und Maße in der Beschreibung also ist es nicht so als hätte der Käufer blind gekauft.
Artikel wurden immer zurückgenommen und Rückerstattung veranlasst, damit war der Käufer auch sehr zufrieden. Für uns war das aber nicht so gut weil wir dadurch immer 2x Versandkosten übernehmen mussten. So ersparte sich der Käufer seine Versandkosten und wir holten uns extra Kosten ein.
An dieser Stelle ist zu erwähnen dass meine Mutter bei Ebay als Kleingewerbe angemeldet ist, also müssen wir natürlich unseren Widerrufsbelehrung Folge leisten, bei dem Großteil der Kunden ist es auch kein Problem.
Lange Rede kurzer Sinn wir haben den Käufer gesperrt. Käufer hat darauf zornig reagiert uns angeschrieben und um Entsperrung gebeten, prompt nach dem Anschreiben hat der Käufer dann mehrere Artikel negativ bewertet.
Ebay sah es natürlich nicht ein die Bewertungen zu löschen, obwohl die Bewertungen sehr offensichtlich weder an Versand noch an Artikelzustand gebunden waren. Um zu zitieren "es spiegelt die Meinung des Käufers wieder diese muss nicht rational sein".
[Das Eigentliche]
Offensichtlich hat dass dem Käufer aber nicht gereicht, gestern hat er dann einen Artikel unter neuem Account ersteigert. Anschrift ist die gleiche, Nachname ist der gleiche, lediglich der Vorname unterscheidet sich. Um es aber offensichtlich zu machen hat der gesperrte Account vor ein paar Tagen dem neuen Account eine positive Bewertung verabreicht (Selbstkauf). Wahrscheinlich weil der 2t Account schon lange keine Transaktion mehr hatte und ihm sonst die eine positive Bewertung gefehlt hat um durch Filter zu kommen.
[Die Frage]
Ich habe den Account schon aufgrund böswilligen Bietens bei Ebay gemeldet, verlinkt durch dieses Foren von ähnlich Betroffenen. Die Frage ist, muss ich den Artikel verschicken? Am liebsten wäre es mir nichts an den Käufer zu verkaufen und ihm sein Geld zurück zu geben.
Ich habe um Abbruch der Transaktion gebeten, aber das kommt ja beim Käufer an und da kann ich nichts erwarten.
Wie lange würde Ebay brauchen um auf die Meldung zu reagieren hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Nein, Du musst nicht liefern.
Gemäß den eBay-Grundlagen ist es gesperrten Verkäufern verboten, mit anderen Accounts diese persönliche Sperre bei Dir zu umgehen.
Kündige sicherheitshalber den Kaufvertrag schriftlich (Da hier gekauft, auch hier über die eBay-Mails) und rufe bitte zusätzlich nochmal beim telefonischen eBay-Kundendienst an. Die können dort vielleicht auch zügig den Verkauf abbrechen, weil denen die Konten ersichtlich sind.
Hast Du den Käufer über Deine Sperre für ihn unterrichtet? Wenn nicht, hole dies bitte nun nach, ggf. mit dem Hinweis auf den Verstoß gegen eBay-Grundlagen. Sonst könnte er sich ja ahnungslos geben und denken, mit seinem PC oder so stimme irgendwas nicht, weshalb er mit dem zweiten Konto geboten hätte.
Die Leute sind sehr erfinderisch, wenn es um Ausreden geht.
Danke für dein Antwort,
ich habe bei der ersten Sperre den Käufer nicht darüber verständigt, aber, der Käufer hat mir ja dann selbst geantwortet und durch diese Antwort ist es sehr klar dass der Käufer über seine Sperrung Bescheid weiß. Der Käufer hat sogar 2 mal aufgrund der Sperrung geschrieben und sie direkt angesprochen. Mit dem neuen Account hatte ich noch keinen Schriftverkehr, dort habe ich lediglich beim Transaktions-Abbruch als Grund "Gesperrter Käufer" angegeben.
Ärgerlich! Dann ist leider wieder telefonieren angesagt.
Villeicht zusätzlich den Käufer melden?
Der Weg dahin:
> Den betreffenden Artikel auswählen
> Probleme klären
> Mein Problöem ist hier nicht aufgeführt
> Buyer reporting / Einen Käufer melden
> Artikelnummer auswählen, auf "Weiter" klicken
> Dort dann die gezeigten Punkte anwählen und unten im Textfeld dann dieses o.ä. eingeben:
"Der Käufer hat mit einem Zweit-Konto auf meine Artikel geboten, obwohl er wusste, dass ich ihn von Gebotsabgaben bei mir ausgeschlossen habe.
Einem Kaufabbruch hat er nicht zugestimmt. Daher bitte ich Sie diesen Kauf zu stornieren, da der Käufer wissentlich gegen eBay-Grundsätze verstoßen hat".
Wenn es denn nun noch geht, nachdem der Kaufabbruch abgelehnt wurde. Da wäre ich leider überfragt. Vor gut zwei Jahren noch wurde jedoch in einem ähnlichen Fall von eBay aus nach tel. Kontaktaufnahme für mich der Verkauf abgebrochen.
hahaha... schon klar: für Mutti!
Der Käufer denkt auch, dass alle außer ihm auf'm Ast schlafen.
Logisch eigentlich, weil: Die Erde ist 'ne Scheibe, getragen von vier Elefanten auf dem Rücken einer Schildkröte...
Die Sperre gilt übrigens für den gesamten Haushalt! Wenn man es denn so wie in Deinem Fall mitbekommt. Womit wir wieder bei meiner ersten Antwort wären: "Die Leute sind sehr erfinderisch, wenn es um Ausreden geht".
Wäre einzig etwas anderes, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichen Mietern handelt. Da kann man ja schließlich nicht alle Bewohner über einen Kamm scheren. Aber gleicher Nachname, vielleicht in einem Einfamilienhaus, da kommt er nicht raus aus der Nummer.
Da bin ich gelegentlich neugierig und google mir die Adresse. Hab so schon schöne Anwesen in Australien und Miami gesehen. Bei solch exotischen Destinationen find ich das recht interessant.