22-02-2019 15:37
Ebay bekam eine Meldung von diversen Rechte Inhabern, daß die eine
oder andere Fußbekleidung, die ich anbieten wollte nicht zulässig sei
und das Angebot wurde gelöscht. Dies war bei einer bestimmten Sorte
Papillio Madrid- Pantoletten mit so einer großen glitzernden Schnalle
der Fall und bei besonderen Artikeln, die von speziellen Firmen wohl
vertrieben wurden, wo ich mir das schon eher vorstellen kann. Aber
Papillio? Das ist mir ein Rätsel, wo die Dinger so gut wie neu sind;
daran kann es also nicht gelegen haben.
Jetzt bin ich ziemlich verwirrt, weil nicht einmal der Kundendienst
konnte mir weiterhelfen, es kam offenbar nicht von Ebay selbst!
Nun bin ich mir bei weiteren Verkäufen total unsicher. Was bitte=
schön muß man denn dann bei Birkenstock & Co noch beachten?
Es gibt doch so viele Anbieter, die hier gebrauchte Papillio und
Birkenstockprodukte verkaufen.
Für eine erhellende Erklärung wäre ich sehr dankbar. Und was
soll ich dann mit den gebrauchten Sandalen, die ich nicht mehr
unterbringen kann sonst machen? Zum Wegwerfen sind sie
einfach zu teuer gewesen und außerdem auch zu wertvoll...
Vielen Dank auch im Voraus:
GOLDSPINDEL
Hallo,
bin kein Anwalt aber normalerweise gilt dies...
Denn nach § 24 MarkenG kann sich der Inhaber einer Marke nicht dagegen wenden, dass ein konkretes, mit seiner Marke bezeichnetes Stück weitergehandelt wird, wenn er es einmal in den Verkehr gebracht hat. Dies ist der Erschöpfungsgrundsatz.
Allerdings löscht ebay gerne auf Zuruf ohne jedoch geprüft oder auch nur Ahnung davon zu haben.