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Gibt es Papillio Sandalen, die man auf Ebay nicht weiterverkaufen darf?

Ebay bekam eine Meldung von diversen Rechte Inhabern, daß die eine

oder andere Fußbekleidung, die ich anbieten wollte nicht zulässig sei

und das Angebot wurde gelöscht. Dies war bei einer bestimmten Sorte

Papillio Madrid- Pantoletten mit so einer großen glitzernden Schnalle

der Fall und bei besonderen Artikeln, die von speziellen Firmen wohl

vertrieben wurden, wo ich mir das schon eher vorstellen kann. Aber

Papillio? Das ist mir ein Rätsel, wo die Dinger so gut wie neu sind;

daran kann es also nicht gelegen haben.

 

Jetzt bin ich ziemlich verwirrt, weil nicht einmal der Kundendienst

konnte mir weiterhelfen, es kam offenbar nicht von Ebay selbst!

Nun bin ich mir bei weiteren Verkäufen total unsicher. Was bitte=

schön muß man denn dann bei Birkenstock & Co noch beachten?

Es gibt doch so viele Anbieter, die hier gebrauchte Papillio und

Birkenstockprodukte verkaufen.

 

Für eine erhellende Erklärung wäre ich sehr dankbar. Und was

soll ich dann mit den gebrauchten Sandalen, die ich nicht mehr

unterbringen kann sonst machen? Zum Wegwerfen sind sie

einfach zu teuer gewesen und außerdem auch zu wertvoll...

 

 

Vielen Dank auch im Voraus:

 

GOLDSPINDEL

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Hallo,

bin kein Anwalt aber normalerweise gilt dies...

 

Denn nach § 24 MarkenG kann sich der Inhaber einer Marke nicht dagegen wenden, dass ein konkretes, mit seiner Marke bezeichnetes Stück weitergehandelt wird, wenn er es einmal in den Verkehr gebracht hat. Dies ist der Erschöpfungsgrundsatz.

 

Allerdings löscht ebay gerne auf Zuruf ohne jedoch geprüft oder auch nur Ahnung davon zu haben.

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