03-06-2017 12:15
@flocke25.12 schrieb:Habe zwei neue original verpackte/eingeschweißte Gardinen verkauft. Die Käuferin hat den Artikel positiv bewertet. Nach 20 Tagen jedoch eine Rückgabe angefragt, weil ihr der Artikel nicht mehr gefiel, sie die Qualität bemängelte. Obwohl ich Rücknahme ausgeschlossen hatte, bekam ich fortlaufend von ebay E-Mails, die mich aufforderten, der Rücknahme zuzustimmen, was ich letztendlich tat. Ein Rücksendeetikett für versichertes Paket habe ich der Käuferin aus Kulanz zugeschickt. Was sie mir zurück geschickt hat, schockierte mich. Die Gardinen waren in Benutzung. Ein Vorhang wurde in der Länge abgeschnitten und neu umnäht (sehr unfachmännisch, schief, so dass man diesen nicht mehr verwenden kann). ebay verlangt jetzt von mir ein Gutachten über den Zustand der Gardinen. Ich habe 2 Schneidereien aufgesucht. Kostenlos erfolgt dieses schriftlilche Gutachten nicht. Eine Schneiderei weigerte sich sogar, dieses Gutachten anzufertigen mit dem Hinweis, dass ich ja auch selbst diesen Schaden verursacht haben könnte. Die 3. Änderungsschneiderei hat z. Z. noch Urlaub, so dass ich erst nächste Woche hingehen kann. Ich habe hier Unkosten und hohen Zeitaufwand und dass bei einem Warenwert von ca. 35 Euro. Am liebsten würde ich auf das Geld verzichten, damit ich endlich wieder zur Ruhe komme. Das würde aber bedeuten, dass die Käuferin ihr Geld zurück bekommt. Und was sie gemacht hat, ist ja nicht nur Betrug, sondern auch eine Frechheit. Mit so etwas darf man doch nicht durchkommen. Gebt mir bitte mal einen Tipp, wie ich mich verhalten soll.
m.M. so etwas passiert nur bei Pay Pal Zahlung...
du gewährst den Käufern 180 Tage lang Käuferschutz.....
wie willst du nun beweisen das der Schaden von der Käuferin stammt?
bei Überweisung hättest du die Ware erst nach Eingang derselben bei dir prüfen können und entsprechend dann die Rückzahlung eingeleitet wenn alles in Ordnung ist....