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Höhere Versandkosten dank Weltpostverein - was tun?

Hallo an alle Helfer,

ich bin leider etwas ratlos.

Ich löse meine Playmobil-Sammlung auf und habe am 11.11.18 per Auktion ein paar Sets unter anderem an eine Bieterin aus Taiwan versteigert. Sie wollte gerne Versandkosten sparen und bat um weitere Angebote, was ich gerne gemacht habe. Alles brav  über ebay und am 24.12.18 kam es dann endlich per Sofortkauf zum Abschluss. Die Rechnung incl. den alten Versandkosten erhielt sie prompt, die Bezahlung per paypal erfolgte dann am 04.01.19.

 

All ihre Fragen habe ich binnen weniger Stunden beantwortet, während sie meist 5 bis 7 Tage für eine Reaktion brauchte. War mir eigentlich egal, ich hatte ja keine Eile.

 

Aber nun das eigentliche Problem: ich kann nun durch die zeitliche Verzögerung die Sachen nicht mehr als Wertbrief schicken, sondern als Paket für den doppelten Preis. Das hab ich leider erst auf der Post am 07.01. erfahren, als ich die Sachen verschicken wollte.

Die Käuferin ist nun ziemlich sauer, weil ich ihr die  22 Euro mehr Versand in Rechnung gestellt habe und hat noch nicht konkret geantwortet, ob sie nun die höheren Kosten zahlt oder nicht.

 

Bin ich für die höheren Versandkosten in der Pflicht,  auch wenn ich die Verzögerung nicht verursacht habe?

 

Und sollte sie jetzt vom Kauf zurücktreten, muss ich dann die ebay-Gebühren vom 11.11.18 als Lehrgeld abbuchen oder gibt es eine Möglichkeit, auch über 32 Tage hinaus noch einen Fall zu eröffnen?

(und nein, ich hab keine Erfahrung im Fälle eröffnen, aber ich informiere mich, bevor ich um Rat frage 😉

 

Dankeschön im Voraus für eure Mühe.

mvchen

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

@mvchen

 

Für einen Nichtzahlerfall ist es nun zu spät. Das geht nur bis 30 Tage nach Verkauf.

 

Die desolate Kommunikation der Deutschen Post AG hinsichtlich Abschaffung des Brief International mit Ware, Gütern oder Habe für private Absender ist das eine,

die Informationspflicht für Dich als Verkäufer das andere.

 

Nun ist das hier natürlich auch durch das Verschulden Deines Käufers (späte Zahlung) entstanden.

 

Iin Kaufabbruch mit der Begründung "Probleme mit der Lieferanschrift" käme nicht in Frage.

 

Eigentlich hattest Du ja nur Versand nach Deutschland angegeben, gleichwohl nicht die Länderausschlüsse aktiviert (ausgeschlossenen Versandorte).

Zudem auch ausdrücklich in Deiner Artikelbeschreibung "International bidders welcome" inkl. zugehöriger Versandkosten denb internationalen Versand angeboten.

 

Es wird Dir kaum was anderes übrig bleiben,

als zu den angebotenen Versandkosten laut Kommunikation mit Deinem Käufer eine Zahlung anzunehmen.

 

Und dann entweder auf Risiko des Verlustes einer möglichen Haftung durch die DHL per Päckchen mit Sendungsverfolgung und 50 € Höherversicherung zu versenden (bis 2 kg, 60 x 30 x 15 cm zu 19,89 € in der Online-Frankierung),

 

oder mit Haftung bis 500 € und bei größeren Maßen und Gewichten dann per Paket zu 45,99 € in der Online-Frankierung.

 

Je bei selbst zu tragender Differenz zu Deinen übermittelten Versandkosten.

Denn weder eBay noch Dein Käufer können was für den Schmorkohl der Deutschen Post.

 

 

Ein anderer Weg fiele mir derzeit nicht ein.

Antworten (1)

Antworten (1)


@mvchen  schrieb:

Hallo an alle Helfer,

ich bin leider etwas ratlos.

Ich löse meine Playmobil-Sammlung auf und habe am 11.11.18 per Auktion ein paar Sets unter anderem an eine Bieterin aus Taiwan versteigert. Sie wollte gerne Versandkosten sparen und bat um weitere Angebote, was ich gerne gemacht habe. Alles brav  über ebay und am 24.12.18 kam es dann endlich per Sofortkauf zum Abschluss. Die Rechnung incl. den alten Versandkosten erhielt sie prompt, die Bezahlung per paypal erfolgte dann am 04.01.19.

 

All ihre Fragen habe ich binnen weniger Stunden beantwortet, während sie meist 5 bis 7 Tage für eine Reaktion brauchte. War mir eigentlich egal, ich hatte ja keine Eile.

 

Aber nun das eigentliche Problem: ich kann nun durch die zeitliche Verzögerung die Sachen nicht mehr als Wertbrief schicken, sondern als Paket für den doppelten Preis. Das hab ich leider erst auf der Post am 07.01. erfahren, als ich die Sachen verschicken wollte.

Die Käuferin ist nun ziemlich sauer, weil ich ihr die  22 Euro mehr Versand in Rechnung gestellt habe und hat noch nicht konkret geantwortet, ob sie nun die höheren Kosten zahlt oder nicht.

 

Bin ich für die höheren Versandkosten in der Pflicht,  auch wenn ich die Verzögerung nicht verursacht habe?

 

Und sollte sie jetzt vom Kauf zurücktreten, muss ich dann die ebay-Gebühren vom 11.11.18 als Lehrgeld abbuchen oder gibt es eine Möglichkeit, auch über 32 Tage hinaus noch einen Fall zu eröffnen?

(und nein, ich hab keine Erfahrung im Fälle eröffnen, aber ich informiere mich, bevor ich um Rat frage 😉

 

Dankeschön im Voraus für eure Mühe.

mvchen


Servus @mvchen

 

Wenn Du Dich auf internationalen Verkauf einlässt und sogar noch Bieter dazu einlässt,

ist es Deine Verantwortung,

dass Du Deinen Kenntnisstand da aktuell hältst.

 

Deine "Sammlungsauflösung" finde ich ganz persönlich extrem grenzwertig.

In diesem Haus wird auch gesammelt

und freilich auch in OVP und ungeöffnet,

aber Du hast diverse Angebote mehrfach eingestellt.

 

Auch wenn Du bei einem ausländischen Käufer nicht damit rechnen musst,

dass er einen Abmahner auf Dich aufmerksam macht,

würde ich mich daran freuen,

dass ich durch den Mehrfachverkauf nur einmal verpacken muss

und den noch immer stattlichen Gewinn einstreichen 😉

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder