02-01-2013 19:39
Habe den ersten Preisvorschlag eines Käufers mit einem Gegenangebot beantwortet. Käufer schickte einen weiteren Preisvorschlag den ich abgelehnt habe. Jetzt möchte der Käufer meinen 1. Gegenvorschlag akzeptieren, kann jedoch keinen Preisvorschlag mehr machen - wie kann der Verkauf zustande kommen?
@ foren...
der größte Lump und so weiter.......
Nix für ungut Bernd, aber hast du Geld zuviel, daß du dermaßen scharf auf ne Abmahnung bist ?
Oder was soll der Blödsinn hier:
Für nicht benutzte Ware gilt ein Rückgaberecht von 30 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware ( Rechnungsdatum). Bei Retouren über 40,00 Euro werden Eure Vorabverauslagten Rücksende-Kosten von mir zurück erstattet. Die Rücksendung der Ware hat versichert (z.B. Hermes) zu erfolgen. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktion.
Eigentlich müsste ich ja morgen bei deinem Gewerbeamt anrufen... ich hab nämlich arge Zweifel an deiner gewerblichen Befähigung. :_|
1. Es gibt das "Widerrufsrecht" und es gibt das "Rückgaberecht". Das sind gesetzlich 2 Paar verschiedene Schuhe, die in einem Angebot nicht gemischt werden dürfen !
2. Der Text für beide Varianten ist gesetzlich geregelt.
Schreibt man nur die Hälfte, kann man siue auch gleich ganz weglassen.
Du musst dich also schon entscheiden: Widerrufsrecht oder Rückgaberecht.
Der Nachteil des Rückgaberechts ist u.a. das es keine 40-Euro-Klausel gibt.
"Der Widerruf ist zu richten an:
Siehe Impressum"
Auch falsch. Die Adresse muss explizit nochmal in der Belehrung stehen.
'"Firma Just For You !"
Einzelunternehmer ohne Handelsregister dürfen nicht das Wort "Firma" benutzen.
und und und... noch ein dutzend Fehler.
Mann mann Leute... VK ist ja nicht der erste und einzige Vollamateur die letzten Tage.
Glaubt mir Leute.. wenn ich morgen die Angebote immer noch so sehen, raste ich aus und VK kann sich schon mal nen HartzIV-Antrag besorgen.. X-( X-( X-(
Viel schlimmer - und im Abmahnfall teurer - als die Fotos sind das mangelnde Impressum, die Vermengung von Rückgabe und Widerruf und die völlig desolate, um nicht zu sagen rechtswidrige, Widerrufsbelehrung.
Das sollte deine erste Baustelle sein, bevor teure Post kommt.
Moin
jeder Käufer kann max. 3 Preisvorschläge abgeben,
dann soll er halt erneut den Preis vom ersten PV abgeben,
den Du dann annehmen kannst.
"hast Du schon mal etwas von pädophilen Auswüchsen gehört?"
Dann muss man auch dazu schreiben, daß diese Auswüchse zu 95% aus der eigenen Familie kommen. 😮
dazu ist es extrem merkwürdig und auch nicht zu empfehlen, die (eigenen) Kinder auf der MICH-Seite zu "präsentieren" -
hast Du schon mal etwas von pädophilen Auswüchsen gehört?
kopfschüttel`
da wäre es mehr als sinnvoll (und kostensparend!) wenn Du die WRB in das hierfür vorgesehene Feld (seitens Ebay) einpflegst!
Paypal und Abholung beißt sich -
welche Sendungsnummer hinterlegst Du bei Paypal um den "Versand" nachzuweisen?
keine?
verabschiede Dich schon mal von der PP-Kohle....
Deine Werbung mit "Selbstverständlichkeiten" kann auch ein teurer Bumerang werden.....
wobei dies der Knaller des Tages ist:
"Die Bestellungwird daher erst nach Zahlungseingang des Gesamtpreises an den Hersteller weitergegeben!"
wie schnell willst Du Deine Ebay-"Karriere" beenden B-)?
Tipp:
Die privaten Models der langen Kleider besser schminken und die Haare zumindest frisieren bzw, hochstecken. Das sieht echt gewollt, aber nicht gekonnt aus.
Mollig können sie ja sein, aber dann sollen sie auftragende Schlüpper weglassen 😉
jeder K. kann max. 3 PV`s machen -
"danach" steht diesem K. diese Option nicht mehr zur Verfügung -
der K. kann den Artikel dann "nur noch" zum angegebenen Sofortkauf-Preis kaufen...
dazu musst Du den Preis auf den "Kurs" senken, den Du dem "K." als PV vorgeschlagen hat....
Einen Preisvorschlag unterbreiten
Bei den meisten Artikeln können Sie bis zu 3 Preisvorschläge unterbreiten. Beachten Sie, dass bei dieser Zählung auch alle abgelaufenen, abgelehnten und zurückgezogenen Preisvorschläge mitgezählt werden.