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Habe Preisvorschlag angenommen - nun zahlt Käufer nicht. Was tun? Auto-Assistent eingeschaltet.

Guten Tag,

ich habe am 06.02. einen Preisvorschlag für ein Produkt bekommen, den ich am 07.02. angenommen habe. Ich habe daraufhin auf die Bezahlung gewartet, aber weder Geld noch eine Antwort erhalten. Ich habe daraufhin heute noch einmal eine Erinnerungs-Email geschickt, welche diese Konversation ergab:

 

Käufer: "Hallo leider haben wir kurzfristig keinen Bedarf mehr an Ihrem Angebot. Wir hatten Ihnen aber auch bereits eine Nachricht gesendet. Vielen Dank"
 
Daraufhin meine Antwort mit Verweis auf die Ebay-AGB:

"Es tut mir Leid, aber Sie haben einen Preisvorschlag gemacht, den ich innerhalb der Frist von 48 Stunden angenommen habe. Dies verpflichtet Sie, die Transaktion abzuschließen. MfG

http://pages.ebay.de/help/buy/best-offer.html?clk_rvr_id=1166521346125&rmvSB=true"

(s. "Rechtliche Tipps und Informationen")

 

Daraufhin seine Antwort:

"Tut mir leid wir hab für alle Käufer in Deutschland ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auch bei eBay von diesem mache ich hier nun ausdrücklich Gebrauch. Ich werde das Gerät ausdrücklich nicht abnehmen."

 

Worauf ich darauf verwiesen habe, dass das Widerrufsrecht in Beziehung zu gewerblichen, nicht aber privaten Verkäufern wie mich gilt:

"http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html"

 

Anscheinend sind dem Käufer an dieser Stelle die sachlichen Argumente ausgegangen, so dass er sich für eine dreiste Lüge entscheidet:

"Ich nehme das Gerät nicht ab,vor allen da Sie nachträglich eine Rücknahme ausgeschlossen haben, und die im Account geändert haben."

 

Die Rücknahme war von vornherein ausgeschlossen, da es sich um einen Privatverkauf handelte und dies sowieso die Standardeinstellung von Ebay ist

 

Daraufhin erschien mir dieses Gespräch als sinnlos und ich habe Ebays automatischen Assistenten zur Problemlösung eingeschaltet. Ich hoffe, ich bekomme wenigstens die Provision zurück.

Dies war mein erster Verkauf auf Ebay und ich hätte gerne einen besseren ersten Eindruck gehabt. Wenn ich Fehler gemacht habe, will ich aus ihnen lernen. Daher frage ich hier: Habe ich was falsch gemacht? Habe ich irgendeine Regelung falsch verstanden? Hätte ich was besser machen können? Ich würde mich sehr über Feedback freuen, da ich mich momentan mit Ebay sehr unsicher fühle.

 

Gruß und danke an alle, die bis hierher gelesen haben 🙂

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

@cirrus_7

Du hast alles richtig gemacht, außer, dass du prinzipiell zu ungeduldig bist. Wenn nach 4 Tagen noch keine Kaufabwicklung durchlaufen wurde und der Käufer nicht signalisiert zu zahlen, kannst du Fall wegen Nichtzahlung eröffnen. Aber das ist meistens meiner Meinung nach noch zu früh. Ich warte immer mindestens 1 Woche ab, bevor ich freundlich frage, ob die Überweisung schon vorgenommen wurde.

 

Wenn du einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnet hast, solltest du diesen nach 4 Tagen schließen. Dann erhälst du die Verkaufsprovision erstattet.

Antworten (5)

Antworten (5)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo cirrus_7

 

Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

 

 

 

Hallo

 

@cirrus_7

 

 

schalt den automatischen Assistenten zur Falleröffnung bloß wieder ab:

Der eröffnet nach 4 Tagen Fälle, soviel Zeit zum Zahlen sollte schon sein.

ebay selbst empfiehlt den Käufern, binnen 4 Tagen die Zahlung vorzunehmen.

Ich habe ein Zahlungsziel von 7 Tagen in meinen Auktionen, nach 10 Tagen erinnere ich dann freundlich an die Zahlung und nach ca 14 Tagen eröffne ich einen Fall wegen der Nichtzahlung.


@cirrus_7 schrieb:

Guten Tag,

ich habe am 06.02. einen Preisvorschlag für ein Produkt bekommen, den ich am 07.02. angenommen habe. Ich habe daraufhin auf die Bezahlung gewartet, aber weder Geld noch eine Antwort erhalten. Ich habe daraufhin heute noch einmal eine Erinnerungs-Email geschickt, welche diese Konversation ergab:

 

Käufer: "Hallo leider haben wir kurzfristig keinen Bedarf mehr an Ihrem Angebot. Wir hatten Ihnen aber auch bereits eine Nachricht gesendet. Vielen Dank"
 
Daraufhin meine Antwort mit Verweis auf die Ebay-AGB:

"Es tut mir Leid, aber Sie haben einen Preisvorschlag gemacht, den ich innerhalb der Frist von 48 Stunden angenommen habe. Dies verpflichtet Sie, die Transaktion abzuschließen. MfG

http://pages.ebay.de/help/buy/best-offer.html?clk_rvr_id=1166521346125&rmvSB=true"

(s. "Rechtliche Tipps und Informationen")

 

Daraufhin seine Antwort:

"Tut mir leid wir hab für alle Käufer in Deutschland ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auch bei eBay von diesem mache ich hier nun ausdrücklich Gebrauch. Ich werde das Gerät ausdrücklich nicht abnehmen."

 

Worauf ich darauf verwiesen habe, dass das Widerrufsrecht in Beziehung zu gewerblichen, nicht aber privaten Verkäufern wie mich gilt:

"http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html"

 

Anscheinend sind dem Käufer an dieser Stelle die sachlichen Argumente ausgegangen, so dass er sich für eine dreiste Lüge entscheidet:

"Ich nehme das Gerät nicht ab,vor allen da Sie nachträglich eine Rücknahme ausgeschlossen haben, und die im Account geändert haben."

 

Die Rücknahme war von vornherein ausgeschlossen, da es sich um einen Privatverkauf handelte und dies sowieso die Standardeinstellung von Ebay ist

 

Daraufhin erschien mir dieses Gespräch als sinnlos und ich habe Ebays automatischen Assistenten zur Problemlösung eingeschaltet. Ich hoffe, ich bekomme wenigstens die Provision zurück.

Dies war mein erster Verkauf auf Ebay und ich hätte gerne einen besseren ersten Eindruck gehabt. Wenn ich Fehler gemacht habe, will ich aus ihnen lernen. Daher frage ich hier: Habe ich was falsch gemacht? Habe ich irgendeine Regelung falsch verstanden? Hätte ich was besser machen können? Ich würde mich sehr über Feedback freuen, da ich mich momentan mit Ebay sehr unsicher fühle.

 

Gruß und danke an alle, die bis hierher gelesen haben 🙂

 

 


@cirrus_7

 

In diesem speziellen Fall hast Du die schriftliche Verweigerung des Käufers

zur Erfüllung des Kaufvertrags.

Ich meine, deshalb muß man ihn auch nicht mahnen.

 

In Anspielung auf die Signatur eines Nutzers ...nicht in Deine Richtung:

Und weil man nicht mit dem Kopf durch die Wand will,

bleibt man auch beim der Formulierung,

man kündige den Kaufvertrag.

Ist nicht.

Kaufverträge kann man nicht kündigen,

sie werden auch nur bei Anfechtung "gegenstandslos".

 

Ist der Käufer in Verzug gesetzt

und zahlt nicht,

kann man vom Vertrag zurücktreten.

 

Problem also:
Nichtzahlerfall hebt den Kaufvertrag nicht auf.

Das ist sehr ärgerlich,

weil man ganz dumm guckt,

wenn dann einfach nach 18 Tagen Geld kommt,

der Artikel aber vielleicht schon anderweitig verkauft wurde.

Ich würde Dir zu einem Zahlungstermin innerhalb der Artikelbeschreibung raten.

Das löst nicht alle Probleme,

macht es aber etwas leichter.

 

Auch wenn ich finde,

daß solche Käufer von der Plattform gejagt werden sollten,

mag es für einen Verkäufer mitunter einfacher sein,

sich mit dem Käufer auf einen Abbruch zu einigen.

Er behält zwar das Bewertungsrecht,

aber man hat dann einen klaren Schnitt,

ohne noch Briefe senden zu dürfen.

 

 

 

@cirrus_7

wir können das Angebot leider nicht einsehen ---

Nichtzahlerfall hast du schon eröffnet -

Fall öffnen -  den schließt DU nach genau 4 Tagen, dann bekommt K einen internen Vermerk, du deine Gebühren wieder.

 

Teile dem K noch mit:

Sollte  die Zahlung bis -genaues Datum- nicht eingehen (10 Tage Frist), sehe ich den Vertrag als gegenstandslos bzw. gekündigt an.

Bezahlt er innerhalb dieser Frist doch noch, musst du den Artikel verschicken.

Bezahlt er nicht, kannst du den Artikel wieder einstellen.

 

Setze den Nichtzahler noch auf die Sperrliste + eingeschränkter Käuferkreis:

klicken - Käufer nicht akzeptieren

klicken - Eingeschränkter Käuferkreis

 

NICHTzahler werden NICHT bewertet.

Hallo,

 

soweit alles richtig gemacht,    

 

Du mußt dann den geöffneten Fall nach 4 Tagen manuell schließen mit:  Käufer hat nicht bezahlt;    dann erhält dieser eine (für Dich u.andere User nicht einsehbare) Verwarnung in seinem eBay-Mitgliedskonto.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder