11-02-2017 17:50 - bearbeitet 11-02-2017 17:59
Guten Tag,
ich habe am 06.02. einen Preisvorschlag für ein Produkt bekommen, den ich am 07.02. angenommen habe. Ich habe daraufhin auf die Bezahlung gewartet, aber weder Geld noch eine Antwort erhalten. Ich habe daraufhin heute noch einmal eine Erinnerungs-Email geschickt, welche diese Konversation ergab:
"Es tut mir Leid, aber Sie haben einen Preisvorschlag gemacht, den ich innerhalb der Frist von 48 Stunden angenommen habe. Dies verpflichtet Sie, die Transaktion abzuschließen. MfG
http://pages.ebay.de/help/buy/best-offer.html?clk_rvr_id=1166521346125&rmvSB=true"
(s. "Rechtliche Tipps und Informationen")
Daraufhin seine Antwort:
"Tut mir leid wir hab für alle Käufer in Deutschland ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auch bei eBay von diesem mache ich hier nun ausdrücklich Gebrauch. Ich werde das Gerät ausdrücklich nicht abnehmen."
Worauf ich darauf verwiesen habe, dass das Widerrufsrecht in Beziehung zu gewerblichen, nicht aber privaten Verkäufern wie mich gilt:
"http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html"
Anscheinend sind dem Käufer an dieser Stelle die sachlichen Argumente ausgegangen, so dass er sich für eine dreiste Lüge entscheidet:
"Ich nehme das Gerät nicht ab,vor allen da Sie nachträglich eine Rücknahme ausgeschlossen haben, und die im Account geändert haben."
Die Rücknahme war von vornherein ausgeschlossen, da es sich um einen Privatverkauf handelte und dies sowieso die Standardeinstellung von Ebay ist
Daraufhin erschien mir dieses Gespräch als sinnlos und ich habe Ebays automatischen Assistenten zur Problemlösung eingeschaltet. Ich hoffe, ich bekomme wenigstens die Provision zurück.
Dies war mein erster Verkauf auf Ebay und ich hätte gerne einen besseren ersten Eindruck gehabt. Wenn ich Fehler gemacht habe, will ich aus ihnen lernen. Daher frage ich hier: Habe ich was falsch gemacht? Habe ich irgendeine Regelung falsch verstanden? Hätte ich was besser machen können? Ich würde mich sehr über Feedback freuen, da ich mich momentan mit Ebay sehr unsicher fühle.
Gruß und danke an alle, die bis hierher gelesen haben 🙂
@cirrus_7 schrieb:Guten Tag,
ich habe am 06.02. einen Preisvorschlag für ein Produkt bekommen, den ich am 07.02. angenommen habe. Ich habe daraufhin auf die Bezahlung gewartet, aber weder Geld noch eine Antwort erhalten. Ich habe daraufhin heute noch einmal eine Erinnerungs-Email geschickt, welche diese Konversation ergab:
Käufer: "Hallo leider haben wir kurzfristig keinen Bedarf mehr an Ihrem Angebot. Wir hatten Ihnen aber auch bereits eine Nachricht gesendet. Vielen Dank"Daraufhin meine Antwort mit Verweis auf die Ebay-AGB:"Es tut mir Leid, aber Sie haben einen Preisvorschlag gemacht, den ich innerhalb der Frist von 48 Stunden angenommen habe. Dies verpflichtet Sie, die Transaktion abzuschließen. MfG
http://pages.ebay.de/help/buy/best-offer.html?clk_rvr_id=1166521346125&rmvSB=true"
(s. "Rechtliche Tipps und Informationen")
Daraufhin seine Antwort:
"Tut mir leid wir hab für alle Käufer in Deutschland ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auch bei eBay von diesem mache ich hier nun ausdrücklich Gebrauch. Ich werde das Gerät ausdrücklich nicht abnehmen."
Worauf ich darauf verwiesen habe, dass das Widerrufsrecht in Beziehung zu gewerblichen, nicht aber privaten Verkäufern wie mich gilt:
"http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html"
Anscheinend sind dem Käufer an dieser Stelle die sachlichen Argumente ausgegangen, so dass er sich für eine dreiste Lüge entscheidet:
"Ich nehme das Gerät nicht ab,vor allen da Sie nachträglich eine Rücknahme ausgeschlossen haben, und die im Account geändert haben."
Die Rücknahme war von vornherein ausgeschlossen, da es sich um einen Privatverkauf handelte und dies sowieso die Standardeinstellung von Ebay ist
Daraufhin erschien mir dieses Gespräch als sinnlos und ich habe Ebays automatischen Assistenten zur Problemlösung eingeschaltet. Ich hoffe, ich bekomme wenigstens die Provision zurück.
Dies war mein erster Verkauf auf Ebay und ich hätte gerne einen besseren ersten Eindruck gehabt. Wenn ich Fehler gemacht habe, will ich aus ihnen lernen. Daher frage ich hier: Habe ich was falsch gemacht? Habe ich irgendeine Regelung falsch verstanden? Hätte ich was besser machen können? Ich würde mich sehr über Feedback freuen, da ich mich momentan mit Ebay sehr unsicher fühle.
Gruß und danke an alle, die bis hierher gelesen haben 🙂
In diesem speziellen Fall hast Du die schriftliche Verweigerung des Käufers
zur Erfüllung des Kaufvertrags.
Ich meine, deshalb muß man ihn auch nicht mahnen.
In Anspielung auf die Signatur eines Nutzers ...nicht in Deine Richtung:
Und weil man nicht mit dem Kopf durch die Wand will,
bleibt man auch beim der Formulierung,
man kündige den Kaufvertrag.
Ist nicht.
Kaufverträge kann man nicht kündigen,
sie werden auch nur bei Anfechtung "gegenstandslos".
Ist der Käufer in Verzug gesetzt
und zahlt nicht,
kann man vom Vertrag zurücktreten.
Problem also:
Nichtzahlerfall hebt den Kaufvertrag nicht auf.
Das ist sehr ärgerlich,
weil man ganz dumm guckt,
wenn dann einfach nach 18 Tagen Geld kommt,
der Artikel aber vielleicht schon anderweitig verkauft wurde.
Ich würde Dir zu einem Zahlungstermin innerhalb der Artikelbeschreibung raten.
Das löst nicht alle Probleme,
macht es aber etwas leichter.
Auch wenn ich finde,
daß solche Käufer von der Plattform gejagt werden sollten,
mag es für einen Verkäufer mitunter einfacher sein,
sich mit dem Käufer auf einen Abbruch zu einigen.
Er behält zwar das Bewertungsrecht,
aber man hat dann einen klaren Schnitt,
ohne noch Briefe senden zu dürfen.