05-07-2013 19:59
Im Text habe ich geschrieben, das ich mir vorbehalte, das ich das Angebot beende, wenn mein Mindestpreis nicht erreicht wird.( Habe allerdings diese Funktion im Angebot nicht angeklickt). Ein Bieter hat die 150 Euro geboten, das schien mr zu wenig und ich habe das Angebot 45 Minuten vor Ablauf beendet. Jetzt will der Bieter die Maschine auch habe für den Preis den er geboten hat. Ich habe mich erkundigt, ich habe einige Fehler gemacht und der Bieter ist im Recht.Da dieser aber rotzfreche Mails schreibt und mit Drohungen sein Recht fordert, bin ich nun nicht mehr bereit, ihm das Motorrad für 150 Euro zu überlasse. Was kann mir passieren, wenn ich weiterhin nicht bereit bin ihm die Maschine zu verkaufen?
Was kann mir passieren, wenn ich weiterhin nicht bereit bin ihm die Maschine zu verkaufen?
falscher Kontext - die Maschine ist bereits verkauft!
Du hast die kostenpflichtige Option "Mindestpreis" nicht genutzt -
der Artikel war zum erhöhten Startpreis eingestellt -
der Bieter hat diesen Preis geboten -
Glückwunsch - das Teil haste erfolgreich verkauft....
was Dich erwartet?
einfach mal den Inhalt Deines Briefkastens kontrollieren......
Mein Glückwunsch an den Käufer; ich würde Teil auch für 150,00€
bekommen (auch vor Gericht) sicher bin.
Warum legst Du, wenn Du schon einen Mindestpreis anbietest,
diesen nicht z.B. 380 € od. 400€ ?!
Mir unbegreiflich, aber so hast Du das Motorrad eben für 150 verkauft.
Wenn Du es ablehnst und der Käufer es einklagt, wird es wohl etwas teuerer werden als der erhoffte Höchstpreis.
Wir behalten uns vor, das Angebot zu beenden, wenn unser Mindestpreis nicht erreicht wurde.
der wurde übrigens erreicht, der erhöhte Startpreis war dein Mindestpreis 😉
Fehler gemacht ?
du hast das Bike vorzeitig beendet und an den Höchstbietenden (freiwillig) verkauft
selbst wenn du (regelwidrig) das Gebot gestrichen hättest, wäre das ein Direktverkauf gewesen
trag es mit Fassung
http://www.ebay.de/itm/Zing-125-Chopper-Kwang-Yang-Leichtkraftrad-Motorrad-/290937579893
Na da hat dein Bieter gute Chancen das Teil rauszuklagen.
Und du wirst mehr Unkosten haben als den mickrigen Erlöß für das Teil
da wirst du nicht rauskommen,
auf die erste Anfrage wirst du ihm eine abschlägige Antwort gegeben haben, da ist es nicht unverständlich, das der "Käufer" sein Recht deutlicher einfordert und dir ankündigt, welche Schritte er als nächstes gedenkt einzuleiten
du hast den Artikelv verkauft, von Symphatiebekundungen war keine Rede
Der der rotzt, muß erst einmal den Mut haben Dir ins Gesicht zu spucken.
Ich würde es auf Klage ankommen lassen - dann kann immer noch umgehend anerkannt werden.
Das Kostenrisiko ist überschaubar abgesichts der Summe .
darüber hinaus ist Dein "Mindestpreis" 500 € gewesen -
auchwenn der Abbruch zwar regelwidrig war, kann Dein Zusatz als Vorbehalt durchaus juristisch wirksam sein.
Er war auch nicht "geheim" insoweit von jedem Interessenten erkennbar.
Könnte spannend werden vor Gericht.
Sofern Du mehr Antworten willst, empfehle ich Dir einen Thread im Diskussionsforum zu eröffnen - hier ist die Anzahl der Antworten begerenzt.
Was mich auch wundert, warum stellst Du den Anfangspreis auf 150€, wenn Du dann nicht zu dem Preis verkaufen möchtest?
Mir hat ein Verkäufer mal gesagt,
dass man immer zu dem Preis einstellen soll, den man mindestens dafür haben will;-)
Hallo,
so einfach die Auktion zu beenden nur weil Dir der Preis zu niedrig ist, geht tatsächlich nicht einfach so...
wenn er es ernst meint kannst du große Probleme bekommen,Ihr habt einen Kaufvertrag,den du erfüllen mußt.