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Habe mein funktionstüchtiges Handy verkauft u. dazu geschrieben: keine Rücknahme u. keine Garantie!

Im Mai habe mein funktonstüchtiges Handy, iPhone, 1. Generation, als Privatverkäufer verkauft. Dazu hatte ich geschrieben, keine Garantie und keine Rücknahme. Ich habe bis zuletzt damit gesimst und auch telefoniert. Nun fordert der Käufer den Verkaufspreis zurück. Mit welcher  juristischen Begründung hätte er dazu ein Recht?

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@joviself

 

Woher sollen wir das wissen ?

 

Den entsprechenden § wird der Käufer wohl begründen müssen....  erst dann kann Dir geholfen werden.

 

P.S.: Zukünftig solltest Du auf Bilder verzichten, die nicht zum Angebotsumfang gehören....   Den Steve hättest Du besser dort nicht erwähnen müssen.

Lieber ein paar Fotos mehr von dem Handy - am besten von allen Seiten...  mit Rändern etc.

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