23-08-2014 09:01
Ich habe einen Verstärker per Auktion verkaufen wollen. Dabei habe ich als Übergabeart "nur Abholung" angeboten und dies auch in der Beschreibung nochmal vermerkt. Der Käufer hat den Hinweis "nicht verstanden" und möchte nun vom Kauf zurücktreten. Wie gehe ich jetzt vor. Von mir aus kann er zurücktreten. Doch wer bezahlt jetzt die Gebühren und wie kann ich den Verkauf rückgängig machen? Beste Grüße