02-05-2017 22:58
Hallo,
ich habe vor etwa einen Monat eine Xbox One S im Paket bei Amazon gekauft, dazu kam ein weiter neuer Controller und zwei neue Spiele. Nun habe ich weder an den Spielen, noch am zweiten Controller interesse gehabt und habe alles einzeln bei Ebay verkauft.
Nun zum Problemfall:
Heute am 02.05 meldete sich der Käufer (8 Bewertungen) bei mir und behauptet der - neue, in originaler, nicht von mir geöffneter, unberührte - Controller habe einen Defekt.
Hier die Nachricht von ihm:
"Schade :'( leider ist der Xbox One Controller den sie mir geschickt haben defekt, der Linke Analog Stick zieht in Ausgangsposition nach rechts. Ich würde einen Umtausch oder eine Rückerstattung zu sehr zu schätzen wissen. Bitte teilen sie mir mit an welche Adresse das Gerät zurück geschickt werden soll. Mit freundlichem Gruß -NAME-"
Nun bin ich natürlich ratlos. Allerdings wurde der Controller bereits am 13.04 gekauft und auch am nächsten Tag von mir versendet. Daher sind mitlerweile fast 3 Wochen vergangen und ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der Controller in der Zeit einfach rum lag. Außerdem müsste der Käufer doch auch nachweisen das es ein fehler war, der schon vor oder wärend des Versands entstanden sein muss und daher nicht auf ihn selbst zurückzuführen ist richtig?
Zudem wenn ich ihn zurück nehmen müsste, weiß ich nicht wie Amazon das händelt, da ich es im Paket gekauft habe. Diese würden ebenfalls sich darauf berufen das ich in der Pflicht stehe es als Fabrikatsfehler zu beweisen .. was niemals funktionieren würde.
Was kann ich tun, wozu bin ich verpflichtet und wie kann ich mich ggf. gegen betrügerische Absichten wehren?
Vielen Dank und freundliche Grüße RobInes2124
Auch wenn Dir meine Antwort nicht gefällt:
Woher weißt Du, dass der Controller nicht wirklich einen werkseitigen Defekt hat? Das ist der Nachteil an "Neu - in ungeöffneter Originalverpackung", wenn man das so privat einstellt.
Und da Du in Deiner Artikelbeschreibung unten zu Rücknahmen erklärst:
"Da privater Verkauf, keine Rücknahme etc. (natürlich außer es ist abweichend von der Beschreibung)",
solltest Du natürlich auch dazu stehen . Denn in Deiner entlehnten Artikelbeschreibung steht weiterhin was von
"Maximaler Spielspaß und Halt".
Und das ist eben nicht der Fall, wenn der Controller in Ruhestellung nach einer Seite zieht.
Auch wenn Dir vielleicht nicht verständlich, ist es dennoch komplett nebensächlich, wann der Artikel das erste Mal in Gebrauch genommen wurde.
Ich persönlich habe mir z.B. Anfang März zwei Fritz-Phones von unterschiedlichen, namhaften Verkäufern zugelegt und bis heute noch nicht geöffnet und angeschlossen. Wozu auch, gilt die Gewährleistung doch mindestens sechs Monate o.ä.!
Habe ja zudem noch die alten Siemens-Teile in Gebrauch und schließe die neuen erst an, wenn ich auch mein Fax installiere. Was ebenfalls noch Zeit hat. Und die Verpackung war bei Erhalt jeweils unbeschädigt.
> Bei Gewährleistung übrigens musst nicht Du den Fabrkationsfehler beweisen, sondern Dein Verkäufer bzw. der Hersteller einen Schaden wegen unsachgemäßer Nutzung. Erst nach Ablauf der Gewährleistung gilt die "Beweislast-Umkehr".
P.S.: Bei solch Verkauf geht nun die Käufer-Verkäufer-Kette in Hinsicht auf Gewährleistung rückwärts:
Du bist Deinem Käufer ggü. verpflichtet, amazing nun widerum Dir ggü. und schlussendlich der Hersteller amazing bzw. dem dortigen Anbieter ggü.
Da Du PayPal angeboten hast, gehe ich jetzt stark davon aus, dass der Käufer auch per PayPal bezahlt hat ?
Sofern der Käufer nun einen Käuferschutzfall, sprich ein Problem meldet: "Der Artikel weicht von der Beschreibung ab, hast Du Pech. Dann wird PP Deine Zahlung einbehalten und Du mußt rückabwickeln.
Das sind die PP-AGB, welche Du akzeptiert hast:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security
Das passiert Dir nicht, wenn Du PayPal als Zahlungsmethode wegläßt.
Sofern der Käufer per ÜW bezahlt hat, würde ich die Angelegenheit dezent zurückweisen.
Allerdings schützt Dich dies nicht vor einer Negativbewertung, kann aber im Nachhinein gemeldet werden.
...tun ?
Demütig abwarten, dass PayPal Deinem Käufer Dein Geld zurückzahlt.
..verpflichtet ?
Deinem Käufer das Porto für einen "versicherten" Rückversand an Dich zu bezahlen.
... wehren ?
PayPal als Bezahlmethode niemals mehr anbieten.