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Hallo zusammen.Meine Frage.Darf ich einem Bieter den Mindestpreis,der ja nicht einsehbar ist,auf seine Frage hin nennen.Ich verkaufe so zum

Es geht um den Mindestpreis.Darf man den als Verkäufer,weil er ja normalerweise nicht sichtbar ist,auf anfrage hin einem Bieter nennen?

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28eleven
Auf Erkundungstour
"Hmh, wäre das fair den anderen Bietern gegenüber?" Das war auch mein erster Gedanke. Derjenige hat dann einen Wissensvorsprung gegenüber den anderen Bietern - aber kann er den dazu verwenden den Artikel günstiger zu bekommen? Denke nein.

moin, aus deiner ab -zitat-

 

" papiere  für reifen + felgen vorhanden"

 

" der originalbrief ist abhanden gekommen:-(°"

 

ich meine, kommentar überflüssig...

 

 

Hmh, wäre das fair den anderen Bietern gegenüber?

 

 

secondline56

 

" der originalbrief ist abhanden gekommen°"

 

ich meine, kommentar überflüssig...

 

Und... wo ist da dein Problem?

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Klar kannst Du ihn nennen.

Dann hättest Du aber auch gleich mit einem erhöhten Startpreis einstellen können, dann wüsste jeder potenzielle Bieter Deinen gewünschten Mindespreis.

Ja, das darfst du meines Wissens.

Wieso  auch nicht?

Wenn ihm der dann zu hoch ist, kann er sich gleich anderweitig orientieren, er hätte dann sowieso nicht gekauft.

was spräche dagegen?

 

in den AGB habe ich jedenfalls noch keinerlei Verbot gelesen

 

 

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