02-08-2012 19:50
Es geht um den Mindestpreis.Darf man den als Verkäufer,weil er ja normalerweise nicht sichtbar ist,auf anfrage hin einem Bieter nennen?
moin, aus deiner ab -zitat-
" papiere für reifen + felgen vorhanden"
" der originalbrief ist abhanden gekommen:-(°"
ich meine, kommentar überflüssig...
Hmh, wäre das fair den anderen Bietern gegenüber?
" der originalbrief ist abhanden gekommen°"
ich meine, kommentar überflüssig...
Und... wo ist da dein Problem?
Klar kannst Du ihn nennen.
Dann hättest Du aber auch gleich mit einem erhöhten Startpreis einstellen können, dann wüsste jeder potenzielle Bieter Deinen gewünschten Mindespreis.
Ja, das darfst du meines Wissens.
Wieso auch nicht?
Wenn ihm der dann zu hoch ist, kann er sich gleich anderweitig orientieren, er hätte dann sowieso nicht gekauft.
was spräche dagegen?
in den AGB habe ich jedenfalls noch keinerlei Verbot gelesen