17-01-2013 15:32
Hallo leute,
ich hab eine frage ich hab ein Sony Ericsson Xperia Ray verkauf es stammt aus einem garantie fall.
es lief bei mir komplett ohne probleme, es ist per Hermes
Versichertes Paket versendet wurden und es ist beim Verkäufer angekommen.
Er sagt das dass Handy Aufeinmal einen Defekt hat ( der ja nur beim Versand entstanden sein kann ).
er schreibt :ich habe gestern nachmittag das Telefon bekommen, heute ausprobiert und muss feststellen das das Gerät defekt ist.
Display bleibt einfach dunkel, Z.B nach einem Gespräch oder wenn man es aus dem Standby holen will. Man sieht zwar, dass das Display leicht grau wird aber es passiert sonst nichts. Irgendwann, meistens nach 1-5-10 Min., geht das Display wieder an.
Deswegen trete ich vom Vertrag zurück (§§ 437 Nr. 2, 440, 323 BGB) , der Kauf wird rückgängig gemacht und ich bitte Sie den Kaufpreis von 118,90 bis zum 22.01.2013 zu erstatten und das defekte Gerät zurückzunehmen.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass mit Ablauf der Frist Ebay eingeschaltet wird und gegen Fr. bla bla straße und ort rechtliche Schritte eingeleitet werden. Betrug,Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Auch tragen Sie nach (§ 439 Abs. 2 BGB )Rücksendekosten.
Meine Frage ist jetzt wer ist im Recht da ich den Artickel zu 100 % funktionsfähig angeboten habe und es auch war .
Ausschluss von Garantie oder Rückgaberecht wurde von mir angegeben.
Erst mal vielen Dank und sry wegen den Rechtschreibfehlern.
Hallo,
du schreibst das Handy stammt aus einem Garantiefall. Was heisst das? Wurde neu gegen alt ausgetauscht oder wurde es repariert? Wenn es repariert wurde, was wurde repariert?
Hast du noch den Reparaturzettel?
Sollte der Displayschaden nicht mit dem Garantiefall zusammenhängen, dann wäre die Vermutung naheliegend das der Akku einen Treffer hatte, das kann passieren wenn er extreme Kälte ausgesetzt ist (z.B. im Hermes-Lieferauto über Nacht). Normalerweise erholt er sich aber in einiger Zeit wieder.
Auf jeden Fall muss der Käufer dir nachweisen das du das Handy defekt verschickt hast und du von dem Mangel Kenntnis hattest.
Sollte er dazu in der Lage sein z.B. durch einen Gutachter dann hast du ganz schlechte Karten. Wenn du dir aber sicher bist das du dir keiner Schuld bewusst bist, dann kannst du dem Ganzen gelassen entgegensehen und brauchst dich auch nicht einschüchtern lassen.