17-01-2013 15:32
Hallo leute,
ich hab eine frage ich hab ein Sony Ericsson Xperia Ray verkauf es stammt aus einem garantie fall.
es lief bei mir komplett ohne probleme, es ist per Hermes
Versichertes Paket versendet wurden und es ist beim Verkäufer angekommen.
Er sagt das dass Handy Aufeinmal einen Defekt hat ( der ja nur beim Versand entstanden sein kann ).
er schreibt :ich habe gestern nachmittag das Telefon bekommen, heute ausprobiert und muss feststellen das das Gerät defekt ist.
Display bleibt einfach dunkel, Z.B nach einem Gespräch oder wenn man es aus dem Standby holen will. Man sieht zwar, dass das Display leicht grau wird aber es passiert sonst nichts. Irgendwann, meistens nach 1-5-10 Min., geht das Display wieder an.
Deswegen trete ich vom Vertrag zurück (§§ 437 Nr. 2, 440, 323 BGB) , der Kauf wird rückgängig gemacht und ich bitte Sie den Kaufpreis von 118,90 bis zum 22.01.2013 zu erstatten und das defekte Gerät zurückzunehmen.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass mit Ablauf der Frist Ebay eingeschaltet wird und gegen Fr. bla bla straße und ort rechtliche Schritte eingeleitet werden. Betrug,Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Auch tragen Sie nach (§ 439 Abs. 2 BGB )Rücksendekosten.
Meine Frage ist jetzt wer ist im Recht da ich den Artickel zu 100 % funktionsfähig angeboten habe und es auch war .
Ausschluss von Garantie oder Rückgaberecht wurde von mir angegeben.
Erst mal vielen Dank und sry wegen den Rechtschreibfehlern.
sunshine,
lasse dich nicht veralbern.
Da du als Privatperson verkauft und die Gewährleistung ausgeschlossen hast, muss der Käufer beweisen das das Gerät schon vor dem Versand defekt war, bzw. das du so schlecht verpackt hast das ein Transportschaden entstanden ist.
Google einfach mal, bringt meistens mehr als nur in einem Forum zu Fragen.
Na hofentlich hast du die Imei oder andere Merkmale notiert bzw. fotographiert
Ist das Profil des K auffällig?
Zunächt mal hast du das Recht den Artikel zu prüfen, dazu überweist du die Rücksendekosten für Hermes
http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=sachmangel
Hallo,
du schreibst das Handy stammt aus einem Garantiefall. Was heisst das? Wurde neu gegen alt ausgetauscht oder wurde es repariert? Wenn es repariert wurde, was wurde repariert?
Hast du noch den Reparaturzettel?
Sollte der Displayschaden nicht mit dem Garantiefall zusammenhängen, dann wäre die Vermutung naheliegend das der Akku einen Treffer hatte, das kann passieren wenn er extreme Kälte ausgesetzt ist (z.B. im Hermes-Lieferauto über Nacht). Normalerweise erholt er sich aber in einiger Zeit wieder.
Auf jeden Fall muss der Käufer dir nachweisen das du das Handy defekt verschickt hast und du von dem Mangel Kenntnis hattest.
Sollte er dazu in der Lage sein z.B. durch einen Gutachter dann hast du ganz schlechte Karten. Wenn du dir aber sicher bist das du dir keiner Schuld bewusst bist, dann kannst du dem Ganzen gelassen entgegensehen und brauchst dich auch nicht einschüchtern lassen.
Er sagt das dass Handy Aufeinmal einen Defekt hat ( der ja nur beim Versand entstanden sein kann ).
Ziemlich unclever von Dir, das so einfach einzugestehen. 😮
Wenn der Versandkarton nämlich äußerlich unbeschädigt ist, wird Hermes jegliche Haftung ablehnen und Du darfst erstatten.
Und zwar den Artikelpreis plus 2 x Versandkosten.
Übrigens: von der vertraglichen Versandart abzuweichen ist ein no go!
Bei Hermes bist du der Auftraggeber, aber du brauchtst ja Daten, Fotos etc. außerdem hat man nur 7 Tage Zeit soweit ich weiß, du kannst den Schaden ja mal anmelden, aber ich sehe keine Chancen dabei!
Außerdem bist du sicher dass du das Teil funktionsfähig bekommen hast? (oder dein Freund?)
Sowas ist natürlich gewerblich und der K hat ein Widerrufsrecht;-)
http://www.ebay.de/itm/181031913814
Nimm es lieber ganz zurück!
http://www.ebay.de/itm/181031913814
Ich habe es im Dhl Paket s Versendet das handy im orginal karton mit luftpolsterfolie gepolstert
Versendet aber Per Hermes
Ich weis nicht ob der Käufer in der Lage ist dort teile Auszutauschen .
muss sich net der K an Hermes Wenden ?
Teile ihm deine Rechte mitund lass das handy zurückschicken um zu prüfen, er darf es nicht reparieren lassen ohne deine Einwilligung, sonst bleibt er selbst auf den Kosten dafür sitzen. Sein Anwalt will auch nur Geld verdienen aber die Reihenfolge sollte schon eingehalten werden
Fordere ihn einfach auf das Teil zurückzuschicken, um zu prüfen. Vorher Porto überweisen! In der Auktion steht DHL Paketß
Könnte er Teile austauschen?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=9355&item=261152267592
womit hast du verschickt und womit genau gepolstert ?
der ANkauf von Schrottware, deren Reparatur im Zusammenhang mit den erneuten Verkauf durch dich, könnte dir ganz andere Probleme und Kosten bescheren, als eine Rückabicklung mit diesem K
der ist nicht dumm, wird sich vermutlich auch in der Richtung, deines Handels anstoßen
Wenn der K den Versandkarton unbeschädigt erhalten hat, wird hermes wohl keinen Schadenersatz leisten, die Fristen sind auch sehr kurz. War gut verpackt?
https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/faq
Klick mal bei Reklamation
Schaden/ Verlust!