03-05-2013 06:42
Zitat e Mail:
Guten Abend,
mit haben heute Abend mit Interesse Ihre Nachricht von heute Morgen gelesen.
Wir haben den Artikel gestern entfernt, weil er sich nicht mehr in dem Zustand befindet,
in welchem wir ihn eingestellt haben. Die Möglichkeit, einen Artikel trotz Gebot zu entfernen, bietet ebay an und von dieser Möglichkeit haben wir ganz legal Gebrauch gemacht und Sie wurden ordnungsgemäß durch ebay informiert. Nach Rücksprache mit ebay wurde uns der Sachverhalt ebenfalls nochmals bestätigt.
Freundliche Grüße !
oder habe ich trotzdem wie ich Ihm geschrieben habe ein Anrecht auf die ;oder gleichwertige Ware ?
Dann viel Spaß beim Anwalt und bring gleich den Vorschuß mit.
Den ich denke ein Briefchen von dir wird den Verkäufer nicht sonderlich beeindrucken.