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Hat ein Käufer automatisch ein Umtausch- und/oder Gewährleistungs- Anspruch, bei einem ganz simplen Kaufvertrag ?

Hallo,

 

habe so eben einen elektronischen Artikel verkauft. In meinen Angeboten steht folgende Erklärung:

 

"Verkauf von Privat.

Als Privatperson ist es mir nicht möglich, Garantie und / oder Gewährleistung auf diesen Artikel zu geben.
Auch eine Rücknahme, Umtausch oder Schadenersatzansprüche schließe ich aus.
Sie erklären sich mit der Abgabe eines Gebots damit einverstanden, und verzichten auf die gesetzlich
vorgesehene Garantie für gebrauchte Artikel."

 

Nun hat mich der Käufer darum gebeten, einen ausgefüllten Kaufvertrag mit zu schicken. Da er das ganze so wohl von der Steuer absetzen kann:

 

"Käufer:
Name

Adresse

 

Verkäufer:
...

 

Verkauft wird Artikel für 0,00€ inkl. 0,00€ Versand.


Ort, den ....... 2012 .............., den ........2012


Unterschrift Käufer, Unterschrift Verkäufer"

 

Nun wüsste ich gerne ob, mit solch einen simplen Kaufvertrag, mein Angebotstext "ausgehebelt" wird ?

 

Meine Artikel versende ich übrigens, immer einwandfrei. Gerne würde ich dem guten Mann gerne damit entgegen kommen, möchte jedoch nicht irgendwelche Nachteile dadurch haben.

 

Für die beantwortung im vor raus vielen Dank.

 

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Moin...

 

Erklär Deinem Käufer, dass das Angebot in Verbindung mit der Glückwunschmail von Ebay sein Kaufvertrag ist. Er möchte sich das bitte ausdrucken und zu seinen Papieren nehmen. 

 

Ein seperater Kaufvertrag ist nicht erforderlich und völlig unüblich. Selbst das Finanztamt erkennt diese Form des Kaufvertrags an, wenn man eine Zahlung nachweist.

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